Landwirtschaftliche Wege im Fokus
Infrastruktur Hiltenfingen will Vereinsräume ohne Förderung bauen
Hiltenfingen Das derzeit bestehende landwirtschaftliche Wegenetz ist für die heutigen Anforderungen nicht mehr in vollem Umfang geeignet. Daher planen die Gemeinden des ILE-Projekts „Zwischen Lech und Wertach“den Ausbau des sogenannten Kernwegenetzes. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Wege mit überörtlicher Bedeutung. Hiltenfingens Bürgermeister Kornelius Griebl erklärt: „Ein großer Teil der Wege ist für die heutigen landwirtschaftlichen Fahrzeuge nicht ausgebaut.“
Aus diesem Grund soll nun für die acht am Projekt beteiligten Gemeinden – neben Hiltenfingen zählen auch Langerringen, Obermeitingen, Hurlach, Igling, Lamerdingen, Amberg und Wiedergeltingen dazu – ein Kernwegenetz geplant und umgesetzt werden. Ziel ist es, untergeordnete Feldwege und Straßen mit interkommunaler Bedeutung zwi- schen den einzelnen Gemeinden aufzuplanen und auszubauen. Damit sollen der landwirtschaftliche Verkehr gelenkt und die Wegestruktur für Freizeit und Tourismus verbessert werden. Mit der Planung wird die BBV Landsiedlung GmbH aus München beauftragt.
Der Wunsch einiger Hiltenfinger Vereine nach gemeinsamen Räumlichkeiten wird ohne die Inanspruchnahme von Fördergeldern umgesetzt. Dies ergab ein Treffen der Vereinsvertreter und Mitglieder des Gemeinderates. „Die beiden dem Gemeinderat vorgestellten Fördermöglichkeiten sind für dieses Projekt nicht rentabel“, erklärt Bürgermeister Griebl. Gemeinsam mit einem Planer entwickeln nun die Vereine ein Konzept samt Vorplanung und Kostenschätzung.
Weitere Themen im Gemeinderat
● Friedhof Im Zuge der Anpassung der Friedhofssatzung und deren Gebührensatzung wurde der Vertrag mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen erneuert. Der Vertrag mit der Firma Welzmüller wurde bei weitgehend gleichen Preisen bis Ende 2019 verlängert.
● Wahlwerbung Im Vorgriff auf die Bundestagswahlen im Herbst wurde die Gemeindeordnung für öffentliche Aushänge angepasst. Zur Wahlwerbung sind keine Großplakate größer als DIN-A 0 erlaubt. In den Größen DIN-A 0 und DIN-A 1 sind jeweils fünf Plakate pro Partei zugelassen.
● Rattenbekämpfung Aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben hat der bisherige Anbieter der Rattenbekämpfung den geltenden Vertrag aufgekündigt und ein neues Angebot vorgelegt. Der bisherige Grundpreis bleibt bestehen, es kommen jedoch 20 Euro für jedes befallene Anwesen hinzu.