Schwabmünchner Allgemeine

Landwirtsc­haftliche Wege im Fokus

Infrastruk­tur Hiltenfing­en will Vereinsräu­me ohne Förderung bauen

- (krup)

Hiltenfing­en Das derzeit bestehende landwirtsc­haftliche Wegenetz ist für die heutigen Anforderun­gen nicht mehr in vollem Umfang geeignet. Daher planen die Gemeinden des ILE-Projekts „Zwischen Lech und Wertach“den Ausbau des sogenannte­n Kernwegene­tzes. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Wege mit überörtlic­her Bedeutung. Hiltenfing­ens Bürgermeis­ter Kornelius Griebl erklärt: „Ein großer Teil der Wege ist für die heutigen landwirtsc­haftlichen Fahrzeuge nicht ausgebaut.“

Aus diesem Grund soll nun für die acht am Projekt beteiligte­n Gemeinden – neben Hiltenfing­en zählen auch Langerring­en, Obermeitin­gen, Hurlach, Igling, Lamerdinge­n, Amberg und Wiedergelt­ingen dazu – ein Kernwegene­tz geplant und umgesetzt werden. Ziel ist es, untergeord­nete Feldwege und Straßen mit interkommu­naler Bedeutung zwi- schen den einzelnen Gemeinden aufzuplane­n und auszubauen. Damit sollen der landwirtsc­haftliche Verkehr gelenkt und die Wegestrukt­ur für Freizeit und Tourismus verbessert werden. Mit der Planung wird die BBV Landsiedlu­ng GmbH aus München beauftragt.

Der Wunsch einiger Hiltenfing­er Vereine nach gemeinsame­n Räumlichke­iten wird ohne die Inanspruch­nahme von Fördergeld­ern umgesetzt. Dies ergab ein Treffen der Vereinsver­treter und Mitglieder des Gemeindera­tes. „Die beiden dem Gemeindera­t vorgestell­ten Fördermögl­ichkeiten sind für dieses Projekt nicht rentabel“, erklärt Bürgermeis­ter Griebl. Gemeinsam mit einem Planer entwickeln nun die Vereine ein Konzept samt Vorplanung und Kostenschä­tzung.

Weitere Themen im Gemeindera­t

● Friedhof Im Zuge der Anpassung der Friedhofss­atzung und deren Gebührensa­tzung wurde der Vertrag mit dem beauftragt­en Bestattung­sunternehm­en erneuert. Der Vertrag mit der Firma Welzmüller wurde bei weitgehend gleichen Preisen bis Ende 2019 verlängert.

● Wahlwerbun­g Im Vorgriff auf die Bundestags­wahlen im Herbst wurde die Gemeindeor­dnung für öffentlich­e Aushänge angepasst. Zur Wahlwerbun­g sind keine Großplakat­e größer als DIN-A 0 erlaubt. In den Größen DIN-A 0 und DIN-A 1 sind jeweils fünf Plakate pro Partei zugelassen.

● Rattenbekä­mpfung Aufgrund neuer rechtliche­r Vorgaben hat der bisherige Anbieter der Rattenbekä­mpfung den geltenden Vertrag aufgekündi­gt und ein neues Angebot vorgelegt. Der bisherige Grundpreis bleibt bestehen, es kommen jedoch 20 Euro für jedes befallene Anwesen hinzu.

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