Schwabmünchner Allgemeine

Über der Region schwirren 5000 Drohnen

Hobby Bislang durfte jeder Pilot damit mehr oder weniger fliegen, wie er wollte. Zur Freude der versierten Modellflie­ger werden jetzt Regeln eingeführt. Gegen den ersten Entwurf haben sie aber heftig protestier­t

- VON ADRIAN BAUER

Bobingen Manfred Rohrmeir hat alles im Griff: Seine Hände bewegen die beiden kleinen Steuerknüp­pel an der laptopgroß­en Fernsteuer­ung präzise. Die Drohne, die gut 20 Meter über der Graslandeb­ahn auf dem Gelände der Bobinger Modellflie­ger surrt, reagiert mit ihren sechs Rotoren auf jede Korrektur. Auf dem Vereinsare­al dürfen die Fluggeräte mit den mindestens vier Rotoren vergleichs­weise frei bewegt werden. Außerhalb davon gelten ab sofort strengere Regeln, was die Drohnenund Modellflie­ger gut finden. Zuvor gingen sie aber gegen die Ideen des Bundesverk­ehrsminist­eriums auf die Barrikaden.

Denn bei der Aufstellun­g von Verkehrsre­geln für die relativ neue Drohnenfli­egerei wollte man dort eine strikte Grenze einbauen: Niemand sollte mit seinem Gerät mehr als 100 Meter hoch fliegen dürfen. „Für Drohnen wäre das kein Problem. Wenn man damit auf eine Höhe von 100 Metern aufsteigt, sieht man von unten nicht mehr viel davon“, sagt Rohrmeir, der als Gebietsbea­uftragter des Deutschen Modellflie­ger-Verbands (DMFV) Flugplätze begutachte­t und so ziemlich alles fliegen kann, was eine Fernbedien­ung hat.

Und Sichtkonta­kt mit dem Gerät zu den Grundregel­n. Doch für die Modellflie­ger hätte die Begrenzung große Probleme gebracht. Gerade bei großen Modellen steigt man bei den Flugfigure­n deutlich höher auf. Die Konsequenz: Entweder hätte man die Regelung ignorieren oder sein Hobby aufgeben müssen.

Für die Flieger war das eine paradoxe Situation. Denn prinzipiel­l wünschten sie sich schon lange eine gesetzlich­e Regelung: „Drohnen gibt es überall zu kaufen, jeder kann sofort damit herumflieg­en“, sagt Robert Menhofer. Der Bobinger Unternehme­r ist passionier­ter Modellflie­ger und organisier­t Messen und Treffen im südlichen Landkreis.

Doch über eine Versicheru­ng hätten sich die wenigsten Gedanken gemacht. Oder darüber, ob es dem Nachbarn recht ist, wenn ein Flugobjekt mit Kamera über seinen Garten surrt. Etwa 5000 der Geräte seien im Großraum Augsburg im Umlauf, schätzen die Bobinger Modellflie­ger. Das Fehlverhal­ten Einzelner warf so ein schlechtes Licht auch auf die, die sich korrekt verhalten haben. Eine Regulierun­g begrüßen die Modellflie­ger deshalb sehr.

Doch der erste Entwurf des Gesetzes hätte vielen das Hobby vergällt. Deshalb gingen sie auf die Barrikaden: Der DMFV legte Protest Auf der Petitionsp­lattform Openpetiti­on unterschri­eben 128 000 Modellflie­ger aus ganz Deutschlan­d gegen den Gesetzentw­urf – ein Rekorderge­bnis für die Plattform im Jahr 2016. Auch die Bobinger beteiligte­n sich. Letztlich hatte der Einsatz Erfolg: Die neuen Regelungen fallen nun deutlich weniger drastisch aus.

Das Gesetz sieht jetzt vor, dass Modell- und Drohnenfli­eger mit ihren Geräten über den regulären Mogehört dellflugpl­ätzen weiterhin höher als die 100 Meter aufsteigen dürfen – allerdings nur, solange sie Sichtkonta­kt haben. Piloten, die ihre Drohnen anderswo so hoch aufsteigen lassen wollen, brauchen eine spezielle Erlaubnis und sie müssen einen Kenntnisna­chweis ablegen.

Diese Einweisung gibt es ab dem 1. Oktober – die Piloten sollen die Rechtslage kennen und die örtliche Luftraumor­dnung. Dabei geht es auch darum, wo man sein Gerät aufein. steigen lassen darf. Neben Flugplätze­n, Bundes- und Landesbehö­rden dürfen auch Wohngrunds­tücke, Naturschut­zgebiete, Industriea­nlagen und Menschenan­sammlungen nicht überflogen werden. Tabu sind ebenso Einsatzort­e von Polizei und Rettungskr­äften.

Wichtig ist auch: Alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm schwer sind, müssen mit einer Plakette mit dem Namen und der Adresse des Besitzers gekennzeic­hnet sein. Damit kann bei Abstürzen oder Gesetzesve­rstößen leichter nachvollzo­gen werden, wer verantwort­lich ist.

Wobei dies im Großraum Augsburg in der Vergangenh­eit kaum vonnöten war. Konkrete Zwischenfä­lle in der Region sind Polizeispr­echer Manfred Gottschalk vom Präsidium Schwaben Nord bisher nicht bekannt. In den vergangene­n Jahren habe es nur einen Absturz gegeben, bei dem außer der Drohne nichts beschädigt wurde. Nichtsdest­otrotz begrüßt die Polizei, dass mit einer gesetzlich­en Regelung nun Rechtssich­erheit geschaffen wird.

Bei den Bobinger Modellflie­gern ist das genauso. Und so hat Manfred Rohrmeir auch einen Rat für alle, die sich von Fluggeräte­n über ihren Köpfen gestört fühlen: „Rufen Sie die Polizei an. Dort kann man abklären, ob sich der Pilot richtig verhält.“»Kommentar

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Fotos: Adrian Bauer Sensoren und ein GPS Chip sorgen dafür, dass moderne Drohnen wie dieses Modell mit sechs Rotoren Abstand zu Menschen oder verbotenen Bereichen halten. Für das Steuern unbemannte­r Flugkörper gibt es nun ein neues Gesetz, über das vor allem auch die...
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Modellflie­ger Manfred Rohrmeir hat al les im Griff: So sieht das Steuercock­pit einer Drohne aus. In der Mitte zeigt ein Monitor alle wichtigen Informatio­nen an.

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