Über der Region schwirren 5000 Drohnen
Hobby Bislang durfte jeder Pilot damit mehr oder weniger fliegen, wie er wollte. Zur Freude der versierten Modellflieger werden jetzt Regeln eingeführt. Gegen den ersten Entwurf haben sie aber heftig protestiert
Bobingen Manfred Rohrmeir hat alles im Griff: Seine Hände bewegen die beiden kleinen Steuerknüppel an der laptopgroßen Fernsteuerung präzise. Die Drohne, die gut 20 Meter über der Graslandebahn auf dem Gelände der Bobinger Modellflieger surrt, reagiert mit ihren sechs Rotoren auf jede Korrektur. Auf dem Vereinsareal dürfen die Fluggeräte mit den mindestens vier Rotoren vergleichsweise frei bewegt werden. Außerhalb davon gelten ab sofort strengere Regeln, was die Drohnenund Modellflieger gut finden. Zuvor gingen sie aber gegen die Ideen des Bundesverkehrsministeriums auf die Barrikaden.
Denn bei der Aufstellung von Verkehrsregeln für die relativ neue Drohnenfliegerei wollte man dort eine strikte Grenze einbauen: Niemand sollte mit seinem Gerät mehr als 100 Meter hoch fliegen dürfen. „Für Drohnen wäre das kein Problem. Wenn man damit auf eine Höhe von 100 Metern aufsteigt, sieht man von unten nicht mehr viel davon“, sagt Rohrmeir, der als Gebietsbeauftragter des Deutschen Modellflieger-Verbands (DMFV) Flugplätze begutachtet und so ziemlich alles fliegen kann, was eine Fernbedienung hat.
Und Sichtkontakt mit dem Gerät zu den Grundregeln. Doch für die Modellflieger hätte die Begrenzung große Probleme gebracht. Gerade bei großen Modellen steigt man bei den Flugfiguren deutlich höher auf. Die Konsequenz: Entweder hätte man die Regelung ignorieren oder sein Hobby aufgeben müssen.
Für die Flieger war das eine paradoxe Situation. Denn prinzipiell wünschten sie sich schon lange eine gesetzliche Regelung: „Drohnen gibt es überall zu kaufen, jeder kann sofort damit herumfliegen“, sagt Robert Menhofer. Der Bobinger Unternehmer ist passionierter Modellflieger und organisiert Messen und Treffen im südlichen Landkreis.
Doch über eine Versicherung hätten sich die wenigsten Gedanken gemacht. Oder darüber, ob es dem Nachbarn recht ist, wenn ein Flugobjekt mit Kamera über seinen Garten surrt. Etwa 5000 der Geräte seien im Großraum Augsburg im Umlauf, schätzen die Bobinger Modellflieger. Das Fehlverhalten Einzelner warf so ein schlechtes Licht auch auf die, die sich korrekt verhalten haben. Eine Regulierung begrüßen die Modellflieger deshalb sehr.
Doch der erste Entwurf des Gesetzes hätte vielen das Hobby vergällt. Deshalb gingen sie auf die Barrikaden: Der DMFV legte Protest Auf der Petitionsplattform Openpetition unterschrieben 128 000 Modellflieger aus ganz Deutschland gegen den Gesetzentwurf – ein Rekordergebnis für die Plattform im Jahr 2016. Auch die Bobinger beteiligten sich. Letztlich hatte der Einsatz Erfolg: Die neuen Regelungen fallen nun deutlich weniger drastisch aus.
Das Gesetz sieht jetzt vor, dass Modell- und Drohnenflieger mit ihren Geräten über den regulären Mogehört dellflugplätzen weiterhin höher als die 100 Meter aufsteigen dürfen – allerdings nur, solange sie Sichtkontakt haben. Piloten, die ihre Drohnen anderswo so hoch aufsteigen lassen wollen, brauchen eine spezielle Erlaubnis und sie müssen einen Kenntnisnachweis ablegen.
Diese Einweisung gibt es ab dem 1. Oktober – die Piloten sollen die Rechtslage kennen und die örtliche Luftraumordnung. Dabei geht es auch darum, wo man sein Gerät aufein. steigen lassen darf. Neben Flugplätzen, Bundes- und Landesbehörden dürfen auch Wohngrundstücke, Naturschutzgebiete, Industrieanlagen und Menschenansammlungen nicht überflogen werden. Tabu sind ebenso Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften.
Wichtig ist auch: Alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm schwer sind, müssen mit einer Plakette mit dem Namen und der Adresse des Besitzers gekennzeichnet sein. Damit kann bei Abstürzen oder Gesetzesverstößen leichter nachvollzogen werden, wer verantwortlich ist.
Wobei dies im Großraum Augsburg in der Vergangenheit kaum vonnöten war. Konkrete Zwischenfälle in der Region sind Polizeisprecher Manfred Gottschalk vom Präsidium Schwaben Nord bisher nicht bekannt. In den vergangenen Jahren habe es nur einen Absturz gegeben, bei dem außer der Drohne nichts beschädigt wurde. Nichtsdestotrotz begrüßt die Polizei, dass mit einer gesetzlichen Regelung nun Rechtssicherheit geschaffen wird.
Bei den Bobinger Modellfliegern ist das genauso. Und so hat Manfred Rohrmeir auch einen Rat für alle, die sich von Fluggeräten über ihren Köpfen gestört fühlen: „Rufen Sie die Polizei an. Dort kann man abklären, ob sich der Pilot richtig verhält.“»Kommentar