Pflicht zur Eigensicherung
Zum Artikel „Schreiende Kinder: Mann stoppt Betrunkene“vom 12. Juni:
Die Zivilcourage des jungen Mannes imponiert mir. Jedoch fehlt mir im ganzen Artikel, auch in der Aussage vom Leiter der Polizeiinspektion, Herrn Gernot Hasmüller, etwas ganz Wichtiges: Hilfeleistung ist unsere Pflicht, aber ganz oben steht das Recht und die Pflicht eines jeden Helfenden auf Eigensicherung und Eigenschutz. In jüngster Vergangenheit habe ich meine ErsteHilfe-Kenntnisse aufgefrischt und das sehr bewusst mitgenommen.
In Ihrem Fall, verehrter junger Mann, dürfen Sie in einer solchen Situation nicht eingreifen, weil Ihre und insbesondere auch die Eigensicherheit Ihrer jungen Familie unantastbar ist, und hier gefährdet war. Ich möchte hier nicht der Oberlehrer sein, aber bei jeder unserer Hilfeleistung muss die eigene Sicherheit gewährleistet sein. Um Missverständnissen vorzubeugen, dass in vielen Rettungsfällen ein Risiko besteht, ist unstrittig, aber deshalb benachrichtigen wir so schnell als möglich professionelle Helfer, die eine entsprechende Ausbildung haben.
Anmerken möchte ich noch: einer Frau, die volltrunken mit vier Kindern losfährt, gehört der Führerschein lebenslänglich entzogen.