Schwabmünchner Allgemeine

Pflicht zur Eigensiche­rung

- Michael Venjakob, Bobingen

Zum Artikel „Schreiende Kinder: Mann stoppt Betrunkene“vom 12. Juni:

Die Zivilcoura­ge des jungen Mannes imponiert mir. Jedoch fehlt mir im ganzen Artikel, auch in der Aussage vom Leiter der Polizeiins­pektion, Herrn Gernot Hasmüller, etwas ganz Wichtiges: Hilfeleist­ung ist unsere Pflicht, aber ganz oben steht das Recht und die Pflicht eines jeden Helfenden auf Eigensiche­rung und Eigenschut­z. In jüngster Vergangenh­eit habe ich meine ErsteHilfe-Kenntnisse aufgefrisc­ht und das sehr bewusst mitgenomme­n.

In Ihrem Fall, verehrter junger Mann, dürfen Sie in einer solchen Situation nicht eingreifen, weil Ihre und insbesonde­re auch die Eigensiche­rheit Ihrer jungen Familie unantastba­r ist, und hier gefährdet war. Ich möchte hier nicht der Oberlehrer sein, aber bei jeder unserer Hilfeleist­ung muss die eigene Sicherheit gewährleis­tet sein. Um Missverstä­ndnissen vorzubeuge­n, dass in vielen Rettungsfä­llen ein Risiko besteht, ist unstrittig, aber deshalb benachrich­tigen wir so schnell als möglich profession­elle Helfer, die eine entspreche­nde Ausbildung haben.

Anmerken möchte ich noch: einer Frau, die volltrunke­n mit vier Kindern losfährt, gehört der Führersche­in lebensläng­lich entzogen.

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