Schwabmünchner Allgemeine

Geht es Rasern jetzt an den Kragen?

Todesfälle Über illegale Autorennen wird gerade viel diskutiert. Auch wegen des erschütter­nden Falls in Mönchengla­dbach. Die Justiz urteilt bereits härter, Politiker wollen Gesetze verschärfe­n

- VON MARKUS BÄR

Augsburg Man könnte fast das Gefühl bekommen, dass es Vertretern aus Politik und Justiz beim Thema Raser und illegale Autorennen nun endgültig reicht: Gleich auf mehreren Ebenen wird das Thema in dieser Woche debattiert – leider ein weiteres Mal aus einem traurigen Anlass. Am Freitagabe­nd hatte nach Erkenntnis­sen der Polizei ein 28-Jähriger bei einem illegalen Autorennen in Mönchengla­dbach einen 38-Jährigen angefahren. Der Fußgänger flog 40 Meter durch die Luft und starb an schweren Schädelver­letzungen. Die Staatsanwa­ltschaft bereitet nun eine Anklage wegen Mordes gegen den 28-Jährigen vor.

Gab es früher bei illegalen Autorennen Tote, erhielten die Täter zumeist nur geringere Strafen wegen Tötung. Nun soll schon die Teilnahme an illegalen Rennen hart bestraft werden. Dafür gab es bislang ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro und ein Monat Fahrverbot.

Am heutigen Mittwoch ist die geplante Strafversc­härfung Thema im Rechtsauss­chuss des Bundestage­s. In einer Gesetzesin­itiative will der Bundesrat, dass künftig allein die Teilnahme an einem illegalen Autorennen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet wird, bei tödlichen Folgen sogar mit bis zu zehn Jahren Haft.

Darüber hinaus hat auch Bundesverk­ehrsminist­er Alexander Dobrindt einen Gesetzesen­twurf vorgelegt. Und nach dem Fall in Mönchengla­dbach will auch Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) härtere Strafen. Der Bundestag soll diese noch vor der Sommerpaus­e beschließe­n. Heute und morgen ist eine Strafversc­härfung zudem Thema bei der Justizmini­sterkonfer­enz im pfälzische­n Deidesheim.

Des Weiteren steht morgen das Urteil des Kölner Landgerich­tes aus dem Jahr 2015 beim Bundesgeri­chtshof (BGH) auf dem Prüfstand: Das Landgerich­t hatte zwei Raser, bei deren Rennen eine 19-jährige Fahrradfah­rerin getötet wurde, zu Bewährungs­strafen verurteilt. Dagegen hatte die Staatsanwa­ltschaft Rechtsmitt­el eingelegt.

In der nächsten Zeit wird der BGH einen weiteren Fall auf den Tisch bekommen, der quasi umgekehrt gelagert ist. Erstmals bundesweit hatten Richter in Berlin zwei Raser wegen Mordes eines 69-jährigen Unbeteilig­ten verurteilt – zu lebenslang­en Freiheitss­trafen. Dagegen hatten die Verurteilt­en Revision eingelegt. Nun spricht im Mönfahrläs­siger chengladba­cher Fall zumindest die Staatsanwa­ltschaft nach dem Berliner Fall ebenfalls von „Mord“. Steht nun womöglich eine Verschärfu­ng der Strafen durch die Politik an, werden Richter künftig härter urteilen?

Dass das Thema schon seit langem aktuell ist, zeigt der Fall des früheren Kölner Oberbürger­meister Fritz Schramma. Dessen Sohn war 2001 im Alter von 31 Jahren als Unbeteilig­ter bei einem illegalen Autorennen mitten in Köln zu Tode gekommen. Die Täter kamen mit Bewährungs­strafen davon. Fritz Schramma fordert seitdem eine härtere Gangart – und drakonisch­e Geldstrafe­n samt Führersche­inentzug schon bei geringen Tempoübers­chreitunge­n – etwa so, wie das in der Schweiz praktizier­t wird.

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Foto: Federico Gambarini, dpa Ein Kreuz steht an jener Stelle, an der ein 38 Jähriger bei einem illegalen Autorennen in Mönchengla­dbach getötet wurde. Die Staatsanwa­ltschaft geht in diesem Fall inzwi schen von Mord aus.

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