Wegen Fußball EM: Hat ein Polizist einen Prozess geschwänzt?
Justiz Ein Beamter ist angeklagt, weil er sich krank gemeldet haben und zu einem Spiel gegangen sein soll. Was er sagt
Hat ein Polizist das Landgericht getäuscht, um statt als Zeuge zum Prozess lieber als Fan zu einem Fußballspiel zu gehen? Mit dieser Frage befasst sich derzeit das Augsburger Amtsgericht, weil der angeklagte Polizist einem Strafbefehl widersprochen hat, der ihm vorwirft, er habe „ein unrichtiges Gesundheitszeugnis gebraucht“.
Die Anklage sieht es so: In den Tagen vor dem 7. Juli 2016, dem Tag des Halbfinalspiels zwischen Frankreich und Deutschland bei der Fußball-Europameisterschaft, soll der heute 38-jährige Polizist eine der begehrten Eintrittskarten für das besagte Spiel in Marseille angeboten bekommen haben. Ausge- rechnet für diesen Tag war er aber schon länger als Zeuge vor das Landgericht geladen. Also habe der Polizist versucht, seine Befreiung als Zeuge zu erreichen. Sogar mit der Vorsitzenden Richterin persönlich hatte er in dieser Sache telefoniert, ergab jetzt die Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht. Richterin Karin Becker, 63, konnte sich im Zeugenstand noch recht gut an die Angelegenheit erinnern. Sie sagte: „So etwas ist mir in fast 40 Berufsjahren noch nicht untergekommen“. Sie habe auf einer Zeugenaussage bestanden. Letztlich musste die Richterin ihre Verhandlung aber ohne den Polizisten abhalten, weil er am 7. Juli nicht erschienen war.
Weil ihr die Entschuldigung des Polizisten nicht ausgereicht hatte, hatte Richterin Becker bereits einen Ordnungsgeldbeschluss gegen den Polizisten erwirkt. Eine Rolle spielten dabei auch Einträge in sozialen Medien, in denen seinerzeit berichtet worden war, dass „man“auf dem Weg nach Marseille sei – und die möglicherweise vom Angeklagten stammten. Derartiges hat jetzt erneut eine Kollegin des Polizisten vor Gericht bestätigt. Ihr habe der Angeklagte mitgeteilt, dass er auf keinen Fall zu der Verhandlung am 7. Juli gehen werde, so die 33-jährige Beamtin.
Der Beamte, der seinerzeit Dienst auf der Inspektion in Friedberg tat, war am Tag vor den Großereignissen zum Arzt gegangen, eine Sommergrippe habe ihn seit einigen Tagen geplagt, sagt er. Der als Zeuge geladene 64-jährige Arzt – er war von seiner Schweigepflicht entbunden worden – sagte vor Gericht aus, dass er bei der Untersuchung des Angeklagten objektiv keine Auffälligkeiten habe feststellen können. Fieber habe nicht vorgelegen, der Blutdruck war in Ordnung, auch der Mundraum. Aber weil der Patient „subjektiv“über grippeartige Beschwerden klagte wie Durchfall und Halsweh, habe er ihm dreierlei Medikamente verordnet und ihn drei Tage arbeitsunfähig geschrieben. Der angeklagte Polizist sagt, er habe deswegen am 6. Juli, als sein Vater 60. Geburtstag feierte, mit seinen Eltern nicht den Augsburger Zoo besucht, wie es eigentlich geplant war. Auch sei er nicht am 7. Juli nach Marseille zum Fußballspiel gereist – bei dem die deutsche Fußball-Nationalmannschaft übrigens nach dem 0:2 gegen Frankreich aus dem Turnier ausgeschieden war. Freilich sei er auch nicht als Zeuge zum Landgericht gegangen.
Wegen des „Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse“hatte der momentan wegen Betäubungsmittel-Ermittlungen ohnehin suspendierte Polizist einen Strafbefehl in Höhe von 3000 Euro erhalten, gegen den er Einspruch eingelegt hat. Das daraus resultierende Verfahren vor Amtsrichterin Martina Triebel fand am ersten Verhandlungstag kein Ende. Zuvorderst will das Gericht kommenden Dienstag einen weiteren Zeugen anhören, um zu erfahren, ob der Angeklagte nicht doch nach Südfrankreich geflogen war.