Schwabmünchner Allgemeine

Landtag hebt Altersgren­ze für Feuerwehrl­eute auf 65

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Feuerwehrl­eute dürfen in Bayern künftig bis zum vollendete­n 65. Lebensjahr aktiven Dienst betreiben. Der Landtag beschloss eine umfangreic­he Novelle des Feuerwehrg­esetzes, die unter anderem eine Anhebung der bisherigen Altersgren­ze von 63 Jahren vorsieht. Damit reagiert der Freistaat – wie bereits andere Bundesländ­er zuvor – auf mögliche Personalen­gpässe bei den Feuerwehre­n. Der demografis­che Wandel bedeute eine große Herausford­erung für die Wehren, sagte Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU).

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