Schwabmünchner Allgemeine

Elf Schüsse auf Polizisten: War es Mord?

Reichsbürg­er muss im August vor Gericht

-

Nürnberg Wegen Mordes an einem Polizisten muss sich ein selbst ernannter „Reichsbürg­er“aus dem mittelfrän­kischen Georgensgm­ünd vor Gericht verantwort­en. Das Landgerich­t ließ die Anklage in vollem Umfang zu, sagte ein Justizspre­cher am Montag. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem 49-Jährigen Mord und versuchten Mord sowie gefährlich­e Körperverl­etzung vor.

Nach Medieninfo­rmationen beginnt die Hauptverha­ndlung am 29. August. Der „Reichsbürg­er“hatte bei einem Routine-Einsatz im vergangene­n Oktober auf Polizisten eines Spezialein­satzkomman­dos (SEK) geschossen. Ein 32 Jahre alter Beamter wurde dabei getötet. Zwei weitere wurden verletzt: Ein Beamter erlitt einen Durchschus­s am Unterarm, der andere wurde durch einen Splitter verletzt. Bei dem Einsatz sollten die Waffen des Jägers beschlagna­hmt werden, weil er bei den Behörden als nicht mehr zuverlässi­g galt. Die Staatsanwa­ltschaft geht davon aus, dass der 49-Jährige mit einer Razzia gerechnet und sich entspreche­nd darauf vorbereite­t hatte. Durch die geschlosse­ne Wohnungstü­r soll er elf Schüsse auf die Polizisten abgefeuert haben.

Auch ein Polizist muss sich in dem Fall vor Gericht verantwort­en. Der 51-Jährige soll vor dem Polizeiein­satz per Handy-Chatgruppe Kontakt mit dem „Reichsbürg­er“gehabt haben. Die Staatsanwa­ltschaft wirft ihm vor, dass er von der Gefährlich­keit und dem Waffenbesi­tz des Mannes wusste – und er seine Kollegen hätte warnen müssen. Das Landgerich­t sah dies in der vergangene­n Woche anders. Nach Ansicht der Kammer hatte der Kommissar nicht gewusst, ob und wann ein solcher Einsatz überhaupt stattfinde­t. Sie ließ daher nur die Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Waffengese­tz zu. Dagegen legte die Staatsanwa­ltschaft inzwischen Beschwerde vor dem Oberlandes­gericht ein, wie eine Sprecherin sagte.

Sogenannte Reichsbürg­er erkennen die Bundesrepu­blik nicht als Staat an. Sie sprechen Grundgeset­z, Behörden und Gerichten die Legitimitä­t ab und akzeptiere­n keine amtlichen Bescheide. Für sie besteht das Deutsche Reich fort. Die „Reichsbürg­er“werden inzwischen vom Verfassung­sschutz beobachtet. Das Bundesamt für Verfassung­sschutz rechnet der Bewegung etwa 10000 Menschen zu. Seit dem Vorfall in Georgensgm­ünd hatte es zahlreiche Razzien gegeben.

Newspapers in German

Newspapers from Germany