Schwabmünchner Allgemeine

Nackter Einbrecher verurteilt

Mann zerrte Opfer aus der Badewanne

- VON STEFAN KÜPPER

Ingolstadt Der nackte Einbrecher, der vergangene­n Sommer über eine Ingolstädt­erin in ihrer Badewanne hergefalle­n war, ist am Landgerich­t Ingolstadt zu einer Freiheitss­trafe von fünf Jahren verurteilt worden. Richter Thomas Denz sprach den 32-Jährigen unter anderem wegen versuchter sexueller Nötigung schuldig. Nach Überzeugun­g des Gerichts habe er Sex von der Frau gewollt. Als Vergewalti­gungsversu­ch, juristisch ein Unterschie­d, sei seine Tat nicht zu bewerten. Darauf hatte Staatsanwä­ltin Sandra Krist plädiert und achteinhal­b Jahre gefordert. Seine Verteidige­rin, Marion Reisenhofe­r, hatte betont, dass es für die Absicht ihres Mandanten, Sex zu erzwingen, keine objektiven Hinweise gebe.

Sie kündigte Revision an. Ihr Mandant ist massiv vorbestraf­t. Fast die Hälfte seines Lebens war er nicht in Freiheit. Einbrüche, Drogengesc­hichten, Raub, Körperverl­etzung.

32 Jähriger streitet sexuelle Absichten ab

Allerdings ist er bisher nie wegen eines Sexualdeli­kts verurteilt worden.

Zu dem Vorfall war es gekommen, als er gerade wieder auf freiem Fuß war. Die Tage habe er mit Alkohol und Drogen verbracht. Berauscht, so seine Aussage, beginne er in Häuser einzubrech­en. So auch diesmal. Dass die 27-Jährige dort in ihrer Badewanne lag, will er nicht bemerkt haben. Er sei in Panik geraten, als er sie sah. Er habe gewollt, dass sie still sei, damit er nicht wieder ins Gefängnis müsse. Er habe sie gewürgt, geschlagen und aus der Wanne gezerrt. Sex aber habe er nicht gewollt. Entkleidet sei er gewesen, weil er sich vorher in der Wohnung erleichter­t und danach eine Dusche gesucht habe.

Sie hatte sich – unter Todesangst – heftig gewehrt und konnte sich retten. Ihre Verletzung­en seien verheilt, das Trauma aber geblieben. Sie hatte an dem Abend in der Wanne gelegen, eine Serie geschaut und erwartet, dass ihr Freund gleich heimkomme. Stattdesse­n öffnete ein nackter Fremder die Badtür.

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