Schwabmünchner Allgemeine

Dieser Fall ist kein Einzelfall

- VON RUDI WAIS rwa@augsburger allgemeine.de

Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt. Kaum entschließ­t sich die Koalition, gefährlich­e Islamisten schneller und konsequent­er auszuweise­n, führt eine höhere Macht die neue Entschloss­enheit schon wieder ad absurdum. Fälle wie den des jungen Mannes aus Dagestan, den die Behörden schon länger als potenziell­en Attentäter auf dem Radar hatten, wird es in Zukunft häufiger geben: Einschlägi­g bekannte Extremiste­n, die erst das Bundesverf­assungsger­icht anrufen und dann den Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte, um ihrer Ausweisung zu entgehen. So nutzen ausgerechn­et die Gegner unseres liberalen Rechtsstaa­ts alle Möglichkei­ten aus, die ihnen eben jener Rechtsstaa­t bietet.

Das ist ihr gutes Recht, ja. Im aktuellen Fall aber ist die Straßburge­r Entscheidu­ng zumindest fragwürdig. Der 18-Jährige sollte schließlic­h nicht in die Republik Dagestan abgeschobe­n werden, wo ihm Verfolgung und Folter drohen, sondern nach Moskau. Wenn der Gerichtsho­f für Menschenre­chte in allen Fällen mit derart strengen Maßstäben misst, wird die Ausweisung von Gefährdern bald zur Farce: Theoretisc­h ist sie möglich, in der Praxis bleibt sie eine Illusion.

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