Dieser Fall ist kein Einzelfall
Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt. Kaum entschließt sich die Koalition, gefährliche Islamisten schneller und konsequenter auszuweisen, führt eine höhere Macht die neue Entschlossenheit schon wieder ad absurdum. Fälle wie den des jungen Mannes aus Dagestan, den die Behörden schon länger als potenziellen Attentäter auf dem Radar hatten, wird es in Zukunft häufiger geben: Einschlägig bekannte Extremisten, die erst das Bundesverfassungsgericht anrufen und dann den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um ihrer Ausweisung zu entgehen. So nutzen ausgerechnet die Gegner unseres liberalen Rechtsstaats alle Möglichkeiten aus, die ihnen eben jener Rechtsstaat bietet.
Das ist ihr gutes Recht, ja. Im aktuellen Fall aber ist die Straßburger Entscheidung zumindest fragwürdig. Der 18-Jährige sollte schließlich nicht in die Republik Dagestan abgeschoben werden, wo ihm Verfolgung und Folter drohen, sondern nach Moskau. Wenn der Gerichtshof für Menschenrechte in allen Fällen mit derart strengen Maßstäben misst, wird die Ausweisung von Gefährdern bald zur Farce: Theoretisch ist sie möglich, in der Praxis bleibt sie eine Illusion.