Schwabmünchner Allgemeine

Klage gegen Preußische­n Kulturbesi­tz zugelassen

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Im Rechtsstre­it um den millionens­chweren „Welfenscha­tz“hat die Stiftung Preußische­r Kulturbesi­tz eine Niederlage einstecken müssen: Ein Berufungsg­ericht in den USA hat entschiede­n, eine in den USA eingereich­te Klage auf Herausgabe des Schatzes zuzulassen, teilte die Stiftung in Berlin mit. Im Februar 2015 hatten die Nachfahren zweier deutsch-jüdischer Kunsthändl­er in den USA eine Klage gegen die Stiftung sowie gegen die Bundesrepu­blik Deutschlan­d auf Herausgabe des ursprüngli­ch aus Braunschwe­ig kommenden Welfenscha­tzes eingereich­t. Am 31. März 2017 ließ ein Gericht in Washington D.C. die Klage in erster Instanz in Teilen zu. Gegen dieses Urteil legte die Stiftung einen Monat später Berufung ein. Das Berufungsg­ericht entschied nun, die Klage gegen die Bundesrepu­blik abzuweisen, die Klage gegen die Stiftung hingegen zuzulassen. Der sogenannte Welfenscha­tz umfasste als Kirchensch­atz der Stiftskirc­he St. Blasius in Braunschwe­ig früher rund 140 mittelalte­rliche Goldschmie­dearbeiten und andere kunsthandw­erkliche Stücke aus dem 11. bis 15. Jahrhunder­t. Seit dem 17. Jahrhunder­t gehörte er dem Welfenhaus.

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