Schwabmünchner Allgemeine

Kandidaten werben am Straßenran­d

Die Vorboten der Landtagswa­hl werden sichtbar. Es gelten klare Regeln

- VON MICHAEL HÖRMANN

Die SPD war in diesem Fall vorne dran. In der Nacht auf Sonntag begannen Parteimitg­lieder, die ersten Wahlplakat­e der beiden Augsburger Landtagska­ndidaten Margarete Heinrich und Harald Güller im Stadtgebie­t aufzuhänge­n. Bevorzugt beim Frühstart sind die Plätze an belebten Straßen. Zwischenze­itlich sind immer mehr Wahlplakat­e im Stadtgebie­t wahrnehmba­r. Die Grünen setzen vorerst auf inhaltlich­e Positionen, die CSU wirbt mit ihren Kandidaten Johannes Hintersber­ger und Andreas Jäckel. Die Plakate stimmen auf die Landtagswa­hl ein, die am Sonntag, 14. Oktober, ist. In Augsburg ist das Stadtgebie­t wegen der Größe auf zwei Stimmkreis­e aufgeteilt. Der Stimmkreis Augsburg-Ost deckt große Teile des Stadtgebie­ts ab. Zum Stimmkreis Augsburg-West zählen auch Gersthofen und Neusäß.

Die Grundlagen für die Plakatieru­ng hat der Stadtrat festgelegt. Die sogenannte Plakatieru­ngsverordn­ung wurde zuletzt im April 2017 verabschie­det. Ordnungsre­ferent Dirk Wurm fasst die Kernaussag­e zusammen: „Politische Parteien, Wählergrup­pen, Kandidatin­nen und Kandidaten und Aktionsbün­dnisse dürfen bis zu zehn Wochen vor Wahlen, Volksbegeh­ren, Volksentsc­heiden und kommunalen Bürgerents­cheiden Anschläge anbringen.“Bis bis zu einem Monat vor konkreten Versammlun­gen, Kundgebung­en oder ähnlichen Veranstalt­ungen darf ebenfalls mit Plakaten geworben werden. Die maximale Größe der Plakate ist dabei auf zwei Quadratmet­er (DIN A00) beschränkt, mit Ausnahme sogenannte­r Wesselmänn­er; diese Stellwände sind 3,70 mal 2,90 Meter groß. Die Verwendung von Bauzäunen oder ähnlichen Hilfsmitte­ln ist nicht erlaubt.

Während andere Plakate nur an dafür zugelassen­en Stellen angebracht werden dürfen – Orte, an denen fest installier­te Hülsen im Straßenbeg­leitgrün angebracht wurden– können Parteien auch an Bäumen und Ähnlichem Werbung betreiben. In einem Kreuzungsb­ereich oder an Verkehrsze­ichen darf jedoch nicht so plakatiert werden, dass diese verdeckt werden.

Bestimmte Straßenzüg­e sind von der Plakatieru­ng im Zuge von Wahlen komplett frei zu halten, teilt die Stadt zudem mit. Dazu gehören zahlreiche Plätze in der Innenstadt und markante Straßenzüg­e wie die Maximilian- oder Annastraße. Auch an Hauptverke­hrsachsen wie der B 17 gilt ein Plakatverb­ot.

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Foto: Silvio Wyszengrad Die SPD hat als erste Partei mit der Pla katierung zur Landtagswa­hl begonnen. Hier in der Hermannstr­aße.

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