Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Keine zusätzlich­en Pausen für Raucher

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Arbeitnehm­er müssen ihre normalen Pausen nutzen, wenn sie im Dienst eine Zigarette rauchen wollen. Sie haben keinen Anspruch darauf, während der Arbeitszei­t zusätzlich­e Pausen nach eigenem Gutdünken zu machen. Daher sollten sich Raucher in jedem Fall mit ihrem Arbeitgebe­r abstimmen, wenn sie auf eine Zigarette zwischendu­rch nicht verzichten wollen, rät Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvere­ins. (dpa)

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