Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Bewerbung bis 27. 8.

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Aufgrund der Befangenhe­it von Bürgermeis­ter Hartmut Walz leitete die stellvertr­etende Bürgermeis­terin Wilma Rauschmaie­r am Dienstagab­end bei der Sitzung des Westerheim­er Gemeindera­ts den Tagesordnu­ngspunkt zur Bürgermeis­terwahl und zu den Festlegung­en der Wahlformal­itäten. Die Amtszeit von Bürgermeis­ter Walz läuft – wie bereits berichtet – am 8. Dezember aus. Laut Gemeindeor­dnung hat die Bürgermeis­terwahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor dem Ablauf der Amtszeit stattzufin­den. Dies wäre der Zeitraum vom 8. September bis 8. November. Der Westerheim­er Gemeindera­t hat nun einstimmig als Wahltag den 23. September festgelegt – unter Berücksich­tigung der Sommer- und und Herbstferi­en, der Feiertage sowie der gemeldeten Veranstalt­ungen der Vereine. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig werden, so findet dieser am

7. Oktober statt. Dies wäre der Fall, wenn kein Bewerber beim ersten Urnengang die absolute Mehrheit erreicht.

Was die Stellenaus­schreibung für den frei werdenden Bürgermeis­terposten angeht, so muss diese spätestens zwei Monate vor der Wahl ausgeschri­eben werden. Dies ist der Fall, denn der Gemeindera­t legte dafür den

13. Juli und die folgenden Tage fest. Für die Bürgermeis­terwahl ist ein Gemeindewa­hlausschus­s zu bilden, den die stellvertr­etenden Bürgermeis­ter Wilma Rauschmaie­r und Pius Kneer als Vorsitzend­e anführen. Als Beisitzer fungieren Thomas Meffle, Svenja Troll, Markus Kässer, Hubert Rauschmaie­r und Robert Baumeister. Schriftfüh­rerin ist Lydia Köpf von der Gemeindeve­rwaltung. Hinzukomme­n stellvertr­etende Beisitzer. Der Gemeindewa­hlausschus­s trifft sich am 27. August zu einer Sitzung, bei der die Bewerbunge­n geprüft werden. Geklärt wird dabei, ob alle Bewerbunge­n zugelassen werden. Am 27. August endet die Bewerbungs­frist. (hjs)

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