Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Bewerbung bis 27. 8.
Aufgrund der Befangenheit von Bürgermeister Hartmut Walz leitete die stellvertretende Bürgermeisterin Wilma Rauschmaier am Dienstagabend bei der Sitzung des Westerheimer Gemeinderats den Tagesordnungspunkt zur Bürgermeisterwahl und zu den Festlegungen der Wahlformalitäten. Die Amtszeit von Bürgermeister Walz läuft – wie bereits berichtet – am 8. Dezember aus. Laut Gemeindeordnung hat die Bürgermeisterwahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor dem Ablauf der Amtszeit stattzufinden. Dies wäre der Zeitraum vom 8. September bis 8. November. Der Westerheimer Gemeinderat hat nun einstimmig als Wahltag den 23. September festgelegt – unter Berücksichtigung der Sommer- und und Herbstferien, der Feiertage sowie der gemeldeten Veranstaltungen der Vereine. Sollte ein zweiter Wahlgang notwendig werden, so findet dieser am
7. Oktober statt. Dies wäre der Fall, wenn kein Bewerber beim ersten Urnengang die absolute Mehrheit erreicht.
Was die Stellenausschreibung für den frei werdenden Bürgermeisterposten angeht, so muss diese spätestens zwei Monate vor der Wahl ausgeschrieben werden. Dies ist der Fall, denn der Gemeinderat legte dafür den
13. Juli und die folgenden Tage fest. Für die Bürgermeisterwahl ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden, den die stellvertretenden Bürgermeister Wilma Rauschmaier und Pius Kneer als Vorsitzende anführen. Als Beisitzer fungieren Thomas Meffle, Svenja Troll, Markus Kässer, Hubert Rauschmaier und Robert Baumeister. Schriftführerin ist Lydia Köpf von der Gemeindeverwaltung. Hinzukommen stellvertretende Beisitzer. Der Gemeindewahlausschuss trifft sich am 27. August zu einer Sitzung, bei der die Bewerbungen geprüft werden. Geklärt wird dabei, ob alle Bewerbungen zugelassen werden. Am 27. August endet die Bewerbungsfrist. (hjs)