Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Urteil zu Holzvermarktung: Landrat wartet ab
ULM (sz) - Heiner Scheffold, Landrat des Alb-Donau-Kreises, hat den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Holzvermarktung in Baden-Württemberg (wir berichteten im überregionalen Teil) begrüßt. Der Kartellsenat des BGH hatte darin aus formalen Gründen eine Entscheidung des Bundekartellamts gegen das Land BadenWürttemberg aufgehoben.
Landrat Scheffold erklärte am Mittwoch, man kenne den genauen Urteilstext und die Urteilsbegründung noch nicht. „Beides wollen wir, gemeinsam mit unserem kommunalen Spitzenverband, dem Landkreistag BadenWürttemberg, bewerten. Die einseitige Sicht des Bundeskartellamts auf die Aufgaben der Landkreise in diesem Bereich hat sich jedenfalls vor dem BGH nicht durchgesetzt. Dem Landrat ist es weiterhin nicht verwehrt, betriebliche Aufgaben im kommunalen und staatlichen Bereich wahrzunehmen.“
Nach einer ersten Einschätzung ändere sich in Hinblick auf die Neuorganisation der Forstverwaltung auf kommunaler Ebene jedoch wenig. Scheffold: „Die Regelungen des novellierten Bundeswaldgesetzes gelten. Danach müssen forstliche Dienstleistungen künftig kostendeckend angeboten werden und sind dem Markt geöffnet. Unter dieser Voraussetzung ist eine Eigenbewirtschaftung des Kommunalwaldes im Rahmen eines kommunalen Verbundes die sinnvollste Lösung“, sagte Scheffold. „Aus diesen Gründen und weil das Land an der Ausgliederung des Staatswaldes aus dem Landratsamt unabhängig von diesem Urteil zum 1. Juli 2019 festhält, wollen wir die Vorarbeiten zur Gründung eines kommunalen Zusammenschlusses für die zukünftige Betreuung der Gemeindeund Privatwälder wie bisher fortsetzen.“Wie der BGH-Beschluss sich auf die aktuellen Planungen zur Gründung eines kommunalen Zusammenschlusses im Detail auswirke, könne erst nach Vorliegen der Urteilsbegründung beantwortet werden.