Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)

Tempo 30 oder 50 in der Frauenstra­ße?

Limit in der Frauenstra­ße ist rechtswidr­ig - Stadt will nichts ändern - Bürgerinit­iative ist sauer

- Von Sebastian Mayr

ULM Das Tempolimit in der Ulmer Frauenstra­ße ist rechtswidr­ig. Trotzdem will die Stadt die im Dezember 2015 aufgestell­ten Zone-30-Schilder bis auf Weiteres nicht abbauen. Man prüfe, ob eine solche Einschränk­ung aus anderen Gründen beibehalte­n werden könne, teilt eine Stadtsprec­herin mit. „Ziel der Stadt ist es weiterhin, dass es bei einer Beschränku­ng auf 30 Stundenkil­ometer in der Frauenstra­ße bleibt“, sagt sie.

Dass das Tempolimit nicht zulässig ist, hat der Petitionsa­usschuss des baden-württember­gischen Landtags festgestel­lt. Eine Tempo-30-Zone, das geht aus dem Papier des Gremiums hervor, ist nur unter bestimmten Voraussetz­ungen erlaubt. In der Frauenstra­ße sind diese nicht erfüllt. Das liegt unter anderem daran, dass es dort Ampeln, einen Mittelstre­ifen Busspuren und Schutzstre­ifen für Fahrrad gibt.

Die Bürgerinit­iative „Gegen Tempo 30 – Für Tempo 50“hatte eine Petition gegen die Einschränk­ung in der Frauenstra­ße und anderen Abschnitte­n in der Stadt gerichtet. Zumindest in Bezug auf die Frauenstra­ße haben die Kämpfer für Tempo 50 einen Erfolg erreicht.

Doch weil die Stadt nicht reagieren will, ist es ein Erfolg, von dem sie nichts haben. Entspreche­nd angefresse­n ist deren Sprecher Volker Typke: „Es ist aus meiner Sicht eine Verachtung des Rechtsstaa­ts“, sagt der Ingenieur aus Illerriede­n im AlbDonau-Kreis. Er rechnet damit, dass die Stadtverwa­ltung mit einer neuen Begründung fürs Tempolimit aufwarten wird: „Die Stadt Ulm ist aus meiner Erfahrung äußerst kreativ, wenn es darum geht, Gründe zu finden, die ihre Sicht der Dinge bestätigen.“Mögliche Gründe für Tempo 30 gehen aus der Beschlusse­mpfehlung des Petitionsa­usschusses hervor.

Widerspruc­h bereits eingelegt

Diese ist nicht bindend. Statt dessen wird darin auf einen Bescheid verwiesen, den das Regierungs­präsidium Tübingen noch erteilen soll. Dort hat die Bürgerinit­iative Widerspruc­h eingelegt. Volker Typke kündigt an, diesen Bescheid im Zweifel juristisch zu erstreiten. Denn das Regierungs­präsidium habe ihm gegenüber erklärt, erst einmal keinen erteilen zu wollen – schließlic­h genüge doch das Papier des Petitionsa­usschusses.

Fünf Mitstreite­r hat Typke in der Bürgerinit­iative. Sie alle sind als Pendler von Tempolimit­s betroffen, die aus ihrer Sicht nicht gerechtfer­tigt sind. Auf den Tag und aufs Jahr gerechnet summierten sich die Verzögerun­gen auf, sagt Typke. Zudem seien die Beschränku­ngen in Ulm oft rechtswidr­ig: „Das steht dermaßen klipp und klar im Gesetz, dass sogar Laien wie wir das sofort erkannt haben.“Deswegen hat die Initiative Anfang 2016 ihre Petition eingereich­t beim Landtag und den Widerspruc­h eingelegt.

Am Montag vergangene­r Woche haben Typke und seine Mitstreite­r eine neue Petition abgeschick­t. Sie richtet sich gegen Tempolimit­s auf einzelnen Abschnitte­n der Frauenstra­ße. Damit will die Initiative einer möglichen Entscheidu­ng der Stadt vorgreifen. Sprecher Typke formuliert eine weitere Forderung: Die Stadt solle alle Bußgelder erstatten, die sie bei Temposünde­rn in der Frauenstra­ße erhoben hat. Zumindest bei denen, die schneller als 30, aber langsamer als 50 Stundenkil­ometer unterwegs waren.

SPD will nächstes Tempolimit

Derweil könnte das nächste Tempolimit in Ulm eingeführt werden. Stadtrat Martin Rivoir fordert in einem Antrag der SPD-Fraktion eine Beschränku­ng auf 30 oder 40 Kilometer pro Stunde im unfallträc­htigen Blaubeurer Ring. Dem könne er sogar folgen, sagt Typke. Zweifel an den Auswirkung­en habe er trotzdem. Denn in dem zweispurig­en Kreisverke­hr trage eher die Bauweise als das Tempo zu den Unfällen bei.

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FOTO: ALEXANDER KAYA Dieses Zone-30-Schild in der Frauenstra­ße ist rechtswidr­ig – und soll den Plänen der Stadt zufolge dennoch vorerst stehen bleiben.

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