Schwäbische Zeitung (Alb-Donau)
Mann geht auf Polizisten los
Ein 50-Jähriger kündigt seiner Verlobten seinen Suizid an – Als diese die Beamten ruft, eskaliert die Lage
NEU-ULM/VÖHRINGEN - Es war der 24. März 2018, als ein Mann aus dem Raum Vöhringen seiner Verlobten abends eröffnete, sich umbringen zu wollen. Die Frau, die mit ihm 20 Jahre zusammenlebte und mit ihm einen heute zehnjährigen Sohn hat, wusste sich nicht anders zu helfen, als die Polizei zu alarmieren. Beamte rückten an – doch der Mann wurde in vielfacher Hinsicht, auch mit körperlichen Angriffen auf die Einsatzkräfte, ausfällig und deshalb angeklagt.
In der Verhandlung am Neu-Ulmer Amtsgericht zeigte er Reue, betonte aber, sich an den Vorfall nicht mehr erinnern zu können. Trotzdem entschuldigte er sich bei allen, die er damals nach starkem Alkoholgenuss angegangen war und kam auch deshalb mit einer recht milden Strafe davon.
Richterin Gabriele Buck verurteilte den psychisch angeknacksten 50Jährigen zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie 2000 Euro Geldbuße, die er ans Diakonische Werk Neu-Ulm zahlen oder ersatzweise 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten muss. Damit blieb sie unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung.
Der Angeklagte machte vor Gericht den Eindruck eines kranken, gebeugten Mannes. Er hatte weder Vorstrafen, noch war er sonst auffällig geworden. Aber er leidet, wie auch ein ärztliches Attest bestätigte, seit einiger Zeit unter Depressionen. In so einer depressiven Stimmung redete er im März 2018 von Suizid, nachdem er eigenen Aussagen zufolge mehrere Biere und auch Whisky getrunken hatte.
Die von seiner Verlobten herbeigerufenen Polizeibeamten konnten, so sagten die drei Hauptzeugen übereinstimmend aus, erst noch recht ruhig mit ihm reden. Als sie dann aber erklärten, sie würden ihn ins Bezirkskrankenhaus Günzburg bringen, rastete der Mann völlig aus. Er beschimpfte und beleidigte die Beamten unaufhörlich mit derben Ausdrücken wie „Arschloch“und fragte einen Beamten: „Wie wäre es, wenn ich deine Brille in deinen Augen zertrümmere?“Dann versetzte der Angeklagte ihm einen Kopfstoß, trat später einer Ordnungshüterin ans Schienbein und leistete so heftigen Widerstand, dass die Polizisten ihn fesseln mussten. Sie brachten ihn dann in den Rettungswagen. Dort griff der 50-Jährige nach der Pistole eines Polizeibeamten und meinte: „Wenn ich die Waffe hätte, würde ich dich erschießen.“
Auf der Fahrt nach Günzburg musste der Rettungswagen laut Zeugenaussage auf der Autobahn halten, weil sich der tobende Mann halb von seinen Fesseln befreit hatte und wieder dingfest gemacht werden musste. Außerdem habe er weiter um sich getreten und immer wieder geschrien, er wolle die Beamten „fertigmachen“. Am Ende waren insgesamt sieben Beamte nötig, um den Mann in die Klinik bringen zu können. Dort musste er eine Nacht verbringen.
Wie der 50 Jahre alte Mann selbst sagte, habe er nach diesem Vorfall, zu dem er keine Aussage machen konnte, keinen Alkohol mehr getrunken. Zudem sei er seit Mai vergangenen Jahres freiwillig an der Uniklinik Ulm sowohl in psychiatrischer als auch psychologischer Behandlung.
Dies berücksichtigte die Richterin und wies den Antrag des Verteidigers, seinen Mandanten nur zu einer Geldstrafe wegen Volltrunkenheit zu verurteilen, zurück: „Für Volltrunkenheit gibt es keine Anzeichen.“Zu dem 50Jährigen sagte sie in aller Strenge: „Ich habe noch nie erlebt, dass von einem Angeklagten die Grenze so massiv überschritten worden war. Das war eine schwerwiegende Straftat. Die Beamten wollten doch nur helfen.“