Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Notarielle­s Testament

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Nicht selten weisen Testamente Fehler auf oder sind missverstä­ndlich geschriebe­n. Deshalb sollte beim Verfassen ein Experte hinzugezog­en werden, zum Beispiel ein Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht. Der Vorteil: Ein notarielle­s Testament wird automatisc­h beim Nachlassge­richt hinterlegt und im Zentralen Testaments­register der Bundesnota­rkammer (www.testaments­register.de) registrier­t. So ist sichergest­ellt, dass es bei Eintritt des Todesfalls auch gefunden wird. Ein zu Hause verwahrtes Testament kann dagegen nicht registrier­t werden. (dpa)

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