Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Notarielles Testament
Nicht selten weisen Testamente Fehler auf oder sind missverständlich geschrieben. Deshalb sollte beim Verfassen ein Experte hinzugezogen werden, zum Beispiel ein Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht. Der Vorteil: Ein notarielles Testament wird automatisch beim Nachlassgericht hinterlegt und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer (www.testamentsregister.de) registriert. So ist sichergestellt, dass es bei Eintritt des Todesfalls auch gefunden wird. Ein zu Hause verwahrtes Testament kann dagegen nicht registriert werden. (dpa)