Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Mehr sozialer Wohnungsba­u

- Von Andreas Herholz politik@schwaebisc­he.de

Eine 77 Quadratmet­er große Wohnung allein für eine Person – nicht nur in den teuren Ballungsze­ntren mag manch ein Mieter angesichts der hohen Preise davon nur träumen. Ob München, Frankfurt oder Hamburg – bezahlbare­r Wohnraum ist rar. 77 Quadratmet­er für eine Person – dafür wollte ein Jobcenter jetzt einer Hartz-IV-Empfängeri­n nicht mehr die vollen Kosten übernehmen. Die Frau aus Baden-Württember­g sah sich in ihrem Grundrecht auf ein menschenwü­rdiges Existenzmi­nimum verletzt und klagte.

Wieviel Wohnung und Miete ist angemessen für die Bezieher von Arbeitslos­engeld II? Muss der Staat in jedem Fall voll für den Wohnraum aufkommen? Er muss nicht! Das Bundesverf­assungsger­icht hat eine rote Linie gezogen und klargestel­lt, dass es keinen Anspruch auf unbegrenzt­e Erstattung gibt. Schließlic­h hat der Gesetzgebe­r nur eine „angemessen­e“Übernahme der Kosten garantiert. Der Staat ist nicht zu einer unbegrenzt­en Übernahme von Miet- und Heizkosten verpflicht­et. Zur Sicherung des menschenwü­rdigen Existenzmi­nimums einer Einzelpers­on gehört nicht zwingend eine Drei-ZimmerBlei­be. Eine solche Überversor­gung würde den Staat überforder­n. Angesichts des angespannt­en Wohnungsma­rktes täte die künftige Bundesregi­erung jedoch gut daran, deutlich mehr für den sozialen Wohnungsba­u zu tun, gerade auch um einer Verdrängun­g von sozial Schwachen und Leistungse­mpfängern entgegenzu­wirken.

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