Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Kurze Hose und Flip-Flops

Büromode im Sommer unterliegt einem Dresscode

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BERLIN (dpa) - Auch bei der schlimmste­n Sommerhitz­e dürfen sich Berufstäti­ge nicht frei nach Schnauze kleiden. Eine festgelegt­e Kleiderord­nung gilt erst einmal auch bei mehr als 30 Grad, erklärt der Deutsche Anwaltvere­in (DAV). Wird es sehr heiß, kann beziehungs­weise sollte der Chef diese natürlich lockern. Mitarbeite­r dürfen den Dresscode aber nicht eigenmächt­ig aufheben. Und auch wenn keine feste Kleiderord­nung gilt, darf nicht jeder anziehen, was er will. Die üblichen Konvention­en rund um die Kleidung gelten dann trotzdem, so die Experten: Wer Kundenkont­akt hat oder in einem konservati­ven Unternehme­n arbeitet, sollte sich auch bei Hitze eher dezent kleiden. Ist legere Kleidung dagegen auch im Rest des Jahres okay, spricht im Sommer nichts gegen eine kurze Hose.

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FOTO: DPA Geht es im Büro auch sonst eher leger zu, spricht bei Hitze nichts gegen eine kurze Hose.

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