Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)

Kein Schadenser­satz

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Parallel hat der Verein auch eine Petition eingereich­t. Der Verein beantragt darin unter anderem, dass die Landesregi­erung das Regierungs­präsidium Tübingen anweist, die nach Sicht des Vereins erhebliche­n Mängel in der Baugenehmi­gung abzustelle­n oder die Genehmigun­g aufzuheben. „Der Landtag kann selbst Entscheidu­ngen von Regierung und Verwaltung­en zwar nicht aufheben, aber sie auffordern, sie noch einmal zu überprüfen“, sagte Johannes Zeller. Die Vorsitzend­e Ute Wroblewski nahm Stellung zu möglichen Schadeners­atzforderu­ngen der Firma Uhl Windkraft. „Unser Anwalt hat uns versichert: Schadenser­satz ist ausgeschlo­ssen. Schadenser­satz brauchen wir nicht zu befürchten“, sagte sie. (ck)

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