Schwäbische Zeitung (Bad Saulgau)
Kein Schadensersatz
Parallel hat der Verein auch eine Petition eingereicht. Der Verein beantragt darin unter anderem, dass die Landesregierung das Regierungspräsidium Tübingen anweist, die nach Sicht des Vereins erheblichen Mängel in der Baugenehmigung abzustellen oder die Genehmigung aufzuheben. „Der Landtag kann selbst Entscheidungen von Regierung und Verwaltungen zwar nicht aufheben, aber sie auffordern, sie noch einmal zu überprüfen“, sagte Johannes Zeller. Die Vorsitzende Ute Wroblewski nahm Stellung zu möglichen Schadenersatzforderungen der Firma Uhl Windkraft. „Unser Anwalt hat uns versichert: Schadensersatz ist ausgeschlossen. Schadensersatz brauchen wir nicht zu befürchten“, sagte sie. (ck)