Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Gemeinde muss straffälli­gen Asylbewerb­er aufnehmen

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HASSLOCH/KOBLENZ (dpa) - Die Gemeinde Haßloch muss gegen ihren Willen einen straffälli­gen Asylbewerb­er aufnehmen. Das hat das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschiede­n. Es ging dem Gericht zufolge um einen Mann, der wegen mehrerer Sexualdeli­kte eine dreijährig­e Haftstrafe verbüßt hat. Der Asylbewerb­er war der Gemeinde Haßloch von der Kreisverwa­ltung in Bad Dürkheim zur Unterbring­ung zugewiesen worden.

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