Schwäbische Zeitung (Bad Waldsee / Aulendorf)

Gericht erlässt Reststrafe von Verena Becker

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STUTTGART (lsw) - Das Oberlandes­gericht Stuttgart (OLG) hat der ehemaligen RAF-Terroristi­n Verena Becker (65) ihre Reststrafe von 430 Tagen erlassen. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Becker war 2012 wegen Beihilfe zum Mord an Generalbun­desanwalt Siegfried Buback zunächst zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. 2014 entschied das OLG dann unter Anrechnung anderer Strafen, die Reststrafe von 430 Tagen für vier Jahre auf Bewährung auszusetze­n.

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