Schwäbische Zeitung (Ehingen)

Blutschwäm­mchen müssen meist nicht behandelt werden

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(dpa) - Blutschwäm­mchen bei Neugeboren­en verschwind­en in den meisten Fällen ohne Behandlung wieder. Eingreifen müssen Ärzte nur, wenn die dunkelrote­n Geburtsmal­e sehr groß oder ungünstig platziert sind, etwa, wenn die Blutschwäm­mchen Atemwege behindern, nah an Mund oder Nase auftreten oder so auffällig sind, dass Kindern später Hänseleien drohen.

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