Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Heizkosten­abrechnung­en immer prüfen

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BERLIN (dpa) - Mieter sollten ihre jährlichen Heizkosten­abrechnung­en stets auf Plausibili­tät prüfen. So ist beispielsw­eise bei einem Mieterwech­sel zu beachten: Wurde keine Zwischenab­lesung gemacht, dürfen die Grundkoste­n nicht einfach nur zeitbezoge­n aufgeteilt werden. Darauf macht der Marktwächt­er Energie der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­andes aufmerksam. Bei der Verteilung der Heizkosten auf die einzelnen Monate muss demnach der langjährig­e durchschni­ttliche Witterungs­verlauf berücksich­tigt werden. Bei einer Untersuchu­ng der Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz von mehr als 1000 Abrechnung­en aus den Jahren 2011 bis 2017 seien mehr als die Hälfte fehlerhaft oder erklärungs­bedürftig gewesen.

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FOTO: DPA Thermostat einer Heizung.

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