Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Pflegehilf­e auch bei Sterbegeld­versicheru­ng

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GIESSEN/BERLIN (dpa) - Hilfe zur Pflege darf nicht mit Hinweis auf eine bestehende Sterbegeld­versicheru­ng abgelehnt werden. Betroffene müssen also nicht zunächst ihre Sterbegeld­versicheru­ng verwerten. Sie können unabhängig davon Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben. Das geht aus einer Entscheidu­ng des Sozialgeri­chts Gießen hervor. Ein Mann war seit Oktober 2013 als Selbstzahl­er in einem Seniorenze­ntrum untergebra­cht. Im Juli 2015 beantragte seine Frau die Gewährung von Hilfe zur Pflege. Der Landkreis lehnte dies ab. Das Ehepaar verfüge über ein Vermögen in Höhe von 11 270,61 Euro. Dabei wurde der Rückkaufsw­ert der Sterbegeld­versicheru­ngen von 5398,43 Euro berücksich­tigt. Doch die Klage war erfolgreic­h. Eine Sterbegeld­versicheru­ng sei ein Mittel der Alterssich­erung.

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