Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Pflegehilfe auch bei Sterbegeldversicherung
GIESSEN/BERLIN (dpa) - Hilfe zur Pflege darf nicht mit Hinweis auf eine bestehende Sterbegeldversicherung abgelehnt werden. Betroffene müssen also nicht zunächst ihre Sterbegeldversicherung verwerten. Sie können unabhängig davon Anspruch auf Hilfe zur Pflege haben. Das geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Gießen hervor. Ein Mann war seit Oktober 2013 als Selbstzahler in einem Seniorenzentrum untergebracht. Im Juli 2015 beantragte seine Frau die Gewährung von Hilfe zur Pflege. Der Landkreis lehnte dies ab. Das Ehepaar verfüge über ein Vermögen in Höhe von 11 270,61 Euro. Dabei wurde der Rückkaufswert der Sterbegeldversicherungen von 5398,43 Euro berücksichtigt. Doch die Klage war erfolgreich. Eine Sterbegeldversicherung sei ein Mittel der Alterssicherung.