Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
CDU kritisiert Kommunikation bei Renaturierung
Kressbronner Fraktion schreibt Brief an Regierungspräsidenten – Maßnahme soll umgesetzt werden
KRESSBRONN - Es ist ruhig geworden um die Uferrenaturierung in Kressbronn: Nachdem im Frühjahr vergangenen Jahres bereits Maschinen und Material für den Baustart angeliefert worden waren, musste das Regierungspräsidium nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim im Juni den Baustart auf unbestimmte Zeit auf Eis legen (die SZ berichtete). Die CDU Kressbronn kritisiert in einem Schreiben an Regierungspräsident Klaus Tappeser jetzt das Vorgehen: „Die Kommunikation der Verwaltungsbehörden zu dem Thema liegt dabei im Argen“, findet Fraktionsvorsitzender Karl Bentele.
Eigentlich schien nach rund 20 Jahren gerichtlicher Verfahren die Uferrenaturierung endlich geklärt. Doch im Juni vergangenen Jahres entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim, dass die Entfernung der Uferbauwerke, der Pflanzenschutzzaun und die Kiesschüttung sowie die landschaftsgärtnerischen Arbeiten Eingriffe in das Eigentum der Anlieger bedeuten und dass diese vom Planfeststellungsbeschluss nicht gedeckt seien. Da die Beschlüsse unanfechtbar sind, kann die Uferrenaturierung also nur realisiert werden, wenn zuvor durch Enteignungsverfahren die Eigentumsrechte geklärt werden - ein Prozedere, das womöglich schon in den vergangenen Jahren hätte gelöst werden können.
„Für die Ortseinwohner nicht mehr nachvollziehbar“
„Der allgemeine Rechtsweg bis zum Bundesverwaltungsgericht ist seit Längerem zugunsten der Maßnahme entschieden, die erneuten gerichtlichen Schritte von Anliegern sind zwar von Gesetzes wegen zulässig, jedoch für die Ortseinwohner nicht mehr nachvollziehbar“, schreibt die CDU an das Regierungspräsidium. Diese hätten unterstellt, dass im Rahmen der Planungen sämtliche Umstände, die jetzt von den Anliegern in neuen Gerichtsverfahren vorgebracht würden, nicht berücksichtigt worden seien. „Dass das Verwaltungsgericht dann dennoch im Rahmen von Vorverfahren aufschiebende Wirkungen gegen Bauausführungen angeordnet hat, kann einen Laien nur verwundern. Obwohl wir uns zunächst darauf festgelegt haben, die Maßnahme im Ganzen zu realisieren, sind wir zwischenzeitlich der Meinung, dass zumindest dort die Maßnahmen begonnen werden müssten, wo keine gerichtlichen Sperren mehr bestehen“, so Karl Bentele.
Die Kommunikation der Verwaltungsbehörden zu dem Thema liege dabei im Argen. Mehrfach habe es die Ankündigung gegeben, es werde mit den Arbeiten begonnen – Auffüllmaterial sei für alle sichtbar auf dem Strandbadparkplatz schon zwischengelagert worden. „Ausgehend von Informationen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums vermittelten die Ortsverwaltung und auch wir Gemeinderäte an die Bevölkerung, dass die Ausführung – zumindest partiell – unmittelbar bevorstehe. Dies wurde dann aber immer widerrufen, ohne dass klare Begründungen dafür vorlagen. Wir sind der Meinung, dass dies schädlich für die Glaubwürdigkeit von Regierungspräsidium und auch Landratsamt ist und zu großer Verdrossenheit führt“, findet die CDU deutliche Worte in Richtung des Regierungspräsidiums. Die Kressbronner Fraktion bittet den Regierungspräsidenten, darauf hinzuwirken, „dass eine eindeutige Kommunikation über die Ausführungsarbeiten erfolgt und dies auch Mandatsträgern der Gemeinde vermittelt wird. Es kann nicht sein, dass es dem Zufall überlassen bleibt, ob jemand neue Einträge auf der Homepage des Regierungspräsidiums findet und hierdurch dann nur Verwirrungen ausgelöst werden. Im digitalen Zeitalter stellt dies keinen wesentlichen Aufwand dar.“
Zudem bittet die Kressbronn CDU darum, zu prüfen, ob mit der Ausführung und durchaus auch Teilausführungen dort begonnen werden könne, wo dies nach dem rechtlichen Sachstand durchführbar sei, denn die Planfestsetzungen seien grundsätzlich bestandskräftig. „Wir bitten um Mitteilung, wie das Regierungspräsidium weiter vorzugehen gedenkt“, schließt das Schreiben.
„Die Kommunikation der Verwaltungsbehörden zu dem Thema liegt dabei im Argen.“Karl Bentele