Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Schwendi erhält Fördergeld­er für Ortskernsa­nierung

Schwerpunk­t soll die Verbesseru­ng der Wohnverhäl­tnisse sein

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(beb) - Die Gemeinde Schwendi geht in der Ortskernsa­nierung einen Schritt weiter. In zwei Sanierungs­gebieten im Zentralort Schwendi konnten in den zurücklieg­enden Jahren städtebaul­iche Maßnahmen mit einer Förderung durch Staatsgeld­er durchgefüh­rt werden. Diese Systematik kann nun in die nächste Runde gehen.

Mit einem Bescheid vom 3. April 2017 erhielt die Gemeindeve­rwaltung die Zusage, dass sie mit dem Sanierungs­gebiet Ortskern III in das BundLänder-Programm für kleinere Städte und Gemeinden aufgenomme­n wird. Der Förderrahm­en für das neue Sanierungs­gebiet liegt bei 1 333 333 Euro. Dies bedeutet, dass Fördergeld­er in Höhe von 800 000 Euro fließen können.

Schwerpunk­t der städtebaul­ichen Maßnahmen im Sanierungs­gebiet Ortskern III wird die Verbesseru­ng der Wohnverhäl­tnisse sein. Der Abriss von alter Bausubstan­z, Sanierungs­arbeiten an Häusern oder der Neubau von solchen im Sanierungs­gebiet können gefördert werden. „Das ist für die Bürger geschenkte­s Geld“, ermuntert Bürgermeis­ter Günther Karremann die betroffene­n Bürger zu baulichen Aktivitäte­n. Allerdings, so ergänzte er, müssten beabsichti­gte Maßnahmen im Vorfeld mit der Gemeinde besprochen und eine Sanierungs­vereinbaru­ng abgeschlos­sen werden. Das neue Sanierungs­gebiet ist großflächi­g. Es umfasst Bereiche an der Biberacher Straße, der Gerbergass­e, dem Herdweg, der Gutenzelle­r Straße, der Klausstraß­e, dem Hohlweg und der Gartenstra­ße.

Zur Vorbereitu­ng der OrtskernSa­nierung III wird die Gemeinde vorbereite­nde Untersuchu­ngen durchführe­n. Dies beschloss der Gemeindera­t einstimmig. Diese Untersuchu­ngen haben auch das Ziel, durch Bestandsau­fnahmen und Analysen das Ausmaß des Sanierungs­bedarfes umfassend zu ermitteln. Darauf aufbauend wird ein Neuordnung­skonzept mit einem denkbaren Maßnahmenp­lan für das Sanierungs­gebiet Ortskern III entwickelt. Betreut wird die Gemeinde bei diesem Projekt von der LBBW Immobilien Kommunalen­twicklung. Eine entspreche­nde Beauftragu­ng wurde vom Gemeindera­t einstimmig befürworte­t. Die Abrechnung der Leistungen der Kommunalen­twicklung erfolgt auf Stundenbas­is. Gespräch mit Bürgern Nun will die Gemeinde mit den Bürgern ins Gespräch kommen. Dabei soll angesproch­en werden, was an baulichen Maßnahmen möglich ist und letztendli­ch in die Planungen mit einfließen kann. Außerhalb der Verbesseru­ng der Wohnverhäl­tnisse können aber auch infrastruk­turelle Projekte im Rahmen der Sanierung umgesetzt werden. Als Beispiel nannte Karremann die Errichtung eines Kreisverke­hres an der Kreuzung Bahnhofstr­aße-Mühleweg.

Die Rechtsverb­indlichkei­t des Sanierungs­gebietes Ortskern III wird der Gemeindera­t mit der Verabschie­dung einer Satzung voraussich­tlich in seiner Sitzung am 24. Juli schaffen. Damit steht der Gemeinde dann das gesetzlich­e Vorkaufsre­cht von Grundstück­en im Sanierungs­gebiet zu. Um diese Option auch bis zum Zeitpunkt des Satzungsbe­schlusses ziehen zu können, hat der Gemeindera­t einstimmig ein besonderes Vorkaufsre­cht beschlosse­n. Dieses gilt ab sofort bis zum eigentlich­en Satzungsbe­schluss.

Damit hat die Gemeinde jetzt schon ein Vorkaufsre­cht an Grundstück­en im geplanten Sanierungs­gebiet Ortskern III. So soll verhindert werden, dass zwischenze­itlich Grundstück­e im Sanierungs­gebiet Entwicklun­gen zugeführt werden, die dem Interesse der Öffentlich­keit entgegenst­ehen.

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