Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Schwendi erhält Fördergelder für Ortskernsanierung
Schwerpunkt soll die Verbesserung der Wohnverhältnisse sein
(beb) - Die Gemeinde Schwendi geht in der Ortskernsanierung einen Schritt weiter. In zwei Sanierungsgebieten im Zentralort Schwendi konnten in den zurückliegenden Jahren städtebauliche Maßnahmen mit einer Förderung durch Staatsgelder durchgeführt werden. Diese Systematik kann nun in die nächste Runde gehen.
Mit einem Bescheid vom 3. April 2017 erhielt die Gemeindeverwaltung die Zusage, dass sie mit dem Sanierungsgebiet Ortskern III in das BundLänder-Programm für kleinere Städte und Gemeinden aufgenommen wird. Der Förderrahmen für das neue Sanierungsgebiet liegt bei 1 333 333 Euro. Dies bedeutet, dass Fördergelder in Höhe von 800 000 Euro fließen können.
Schwerpunkt der städtebaulichen Maßnahmen im Sanierungsgebiet Ortskern III wird die Verbesserung der Wohnverhältnisse sein. Der Abriss von alter Bausubstanz, Sanierungsarbeiten an Häusern oder der Neubau von solchen im Sanierungsgebiet können gefördert werden. „Das ist für die Bürger geschenktes Geld“, ermuntert Bürgermeister Günther Karremann die betroffenen Bürger zu baulichen Aktivitäten. Allerdings, so ergänzte er, müssten beabsichtigte Maßnahmen im Vorfeld mit der Gemeinde besprochen und eine Sanierungsvereinbarung abgeschlossen werden. Das neue Sanierungsgebiet ist großflächig. Es umfasst Bereiche an der Biberacher Straße, der Gerbergasse, dem Herdweg, der Gutenzeller Straße, der Klausstraße, dem Hohlweg und der Gartenstraße.
Zur Vorbereitung der OrtskernSanierung III wird die Gemeinde vorbereitende Untersuchungen durchführen. Dies beschloss der Gemeinderat einstimmig. Diese Untersuchungen haben auch das Ziel, durch Bestandsaufnahmen und Analysen das Ausmaß des Sanierungsbedarfes umfassend zu ermitteln. Darauf aufbauend wird ein Neuordnungskonzept mit einem denkbaren Maßnahmenplan für das Sanierungsgebiet Ortskern III entwickelt. Betreut wird die Gemeinde bei diesem Projekt von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung. Eine entsprechende Beauftragung wurde vom Gemeinderat einstimmig befürwortet. Die Abrechnung der Leistungen der Kommunalentwicklung erfolgt auf Stundenbasis. Gespräch mit Bürgern Nun will die Gemeinde mit den Bürgern ins Gespräch kommen. Dabei soll angesprochen werden, was an baulichen Maßnahmen möglich ist und letztendlich in die Planungen mit einfließen kann. Außerhalb der Verbesserung der Wohnverhältnisse können aber auch infrastrukturelle Projekte im Rahmen der Sanierung umgesetzt werden. Als Beispiel nannte Karremann die Errichtung eines Kreisverkehres an der Kreuzung Bahnhofstraße-Mühleweg.
Die Rechtsverbindlichkeit des Sanierungsgebietes Ortskern III wird der Gemeinderat mit der Verabschiedung einer Satzung voraussichtlich in seiner Sitzung am 24. Juli schaffen. Damit steht der Gemeinde dann das gesetzliche Vorkaufsrecht von Grundstücken im Sanierungsgebiet zu. Um diese Option auch bis zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses ziehen zu können, hat der Gemeinderat einstimmig ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen. Dieses gilt ab sofort bis zum eigentlichen Satzungsbeschluss.
Damit hat die Gemeinde jetzt schon ein Vorkaufsrecht an Grundstücken im geplanten Sanierungsgebiet Ortskern III. So soll verhindert werden, dass zwischenzeitlich Grundstücke im Sanierungsgebiet Entwicklungen zugeführt werden, die dem Interesse der Öffentlichkeit entgegenstehen.