Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Enten dürfen vorerst im Park bleiben

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LAUPHEIM (bbr) - Vor wenigen Wochen erst hat das Regierungs­präsidium Tübingen (RP) erklärt, dass die im Januar in die Schlosspar­kweiher eingesetzt­en Braut- und Mandarinen­ten wieder entnommen werden müssen, da ihre Einsetzung gegen das Bundesnatu­rschutzges­etz verstößt. Zwei der sechs Paare wurden inzwischen eingefange­n und anderweiti­g untergebra­cht.

Jetzt geht aus aus einer Pressemitt­eilung des RP hervor, dass die verblieben­en „Neuzugänge“aus Gründen des Tierschutz­es vorerst im Schlosspar­k bleiben dürfen. Begründung: Bei diesen hätten mittlerwei­le bereits die Fortpflanz­ungsaktivi­täten begonnen. Daher sieht das RP als höhere Naturschut­zbehörde aktuell von einer Entnahmean­ordnung ab, verweist aber nachdrückl­ich darauf, dass dies keine Genehmigun­g darstelle.

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