Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Enten dürfen vorerst im Park bleiben
LAUPHEIM (bbr) - Vor wenigen Wochen erst hat das Regierungspräsidium Tübingen (RP) erklärt, dass die im Januar in die Schlossparkweiher eingesetzten Braut- und Mandarinenten wieder entnommen werden müssen, da ihre Einsetzung gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstößt. Zwei der sechs Paare wurden inzwischen eingefangen und anderweitig untergebracht.
Jetzt geht aus aus einer Pressemitteilung des RP hervor, dass die verbliebenen „Neuzugänge“aus Gründen des Tierschutzes vorerst im Schlosspark bleiben dürfen. Begründung: Bei diesen hätten mittlerweile bereits die Fortpflanzungsaktivitäten begonnen. Daher sieht das RP als höhere Naturschutzbehörde aktuell von einer Entnahmeanordnung ab, verweist aber nachdrücklich darauf, dass dies keine Genehmigung darstelle.