Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Eindruck eines Kesseltreibens
Zum Artikel „38 Organisationen gegen den selbst ernannten ,Querdenker’ Walter Feucht“in der Ausgabe vom Dienstag erreicht uns diese Zuschrift:
Ich kenne Walter Feucht geschäftlich und persönlich seit rund 30 Jahren. Und ich kann sagen, dass er eine absolut ehrliche Haut ist und stets sagt, was er denkt, hin und wieder auch sein Herz auf der Zunge trägt.
Seine Kritiker inszenieren jetzt eine Medienkampagne gegen ihn, die mir den Eindruck eines Kesseltreibens macht und in der Sache völlig überzogen ist.
Im Sinne der freien Meinungsäußerung gibt es aus meiner Sicht nichts, was er zurücknehmen oder wofür er sich entschuldigen müsste. „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“, so steht es in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Man muss seine Meinung durchaus nicht immer höflich und sachlich formulieren.
Ich zitiere den „Spiegel“(3. Februar 201) zur Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung: „Wir dürfen eine miserable Meinung voneinander haben und verbreiten: ein Blauäugiger über Braunäugige, ein Muslim über eine Katholikin, eine Frau über Männer und ein Student über Soldaten, ( .... ) das ist in Deutschland erlaubt.“
Wir dürfen also zuspitzen, übertreiben und polemisch sein. Unter dem Schutz der Meinungsfreiheit stehen irrationale Meinungen ebenso wie emotionale Ausbrüche, und es ist verfassungsrechtlich abgesichert, dass man seine Meinung nicht begründen muss. Warum also alles glattschmirgeln und gleichschalten?
Politisch korrekt ist heute sehr oft populistisch korrekt. Walter Feucht dagegen muss nicht wiedergewählt werden und kann deshalb alles sagen, was ihm passt.
Und wie er bin auch ich froh in einem Land zu leben, das uns die freie Meinungsäußerung garantiert.