Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Eindruck eines Kesseltrei­bens

- Gerhard Reiter, Illertisse­n

Zum Artikel „38 Organisati­onen gegen den selbst ernannten ,Querdenker’ Walter Feucht“in der Ausgabe vom Dienstag erreicht uns diese Zuschrift:

Ich kenne Walter Feucht geschäftli­ch und persönlich seit rund 30 Jahren. Und ich kann sagen, dass er eine absolut ehrliche Haut ist und stets sagt, was er denkt, hin und wieder auch sein Herz auf der Zunge trägt.

Seine Kritiker inszeniere­n jetzt eine Medienkamp­agne gegen ihn, die mir den Eindruck eines Kesseltrei­bens macht und in der Sache völlig überzogen ist.

Im Sinne der freien Meinungsäu­ßerung gibt es aus meiner Sicht nichts, was er zurücknehm­en oder wofür er sich entschuldi­gen müsste. „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“, so steht es in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgeset­zes.

Man muss seine Meinung durchaus nicht immer höflich und sachlich formuliere­n.

Ich zitiere den „Spiegel“(3. Februar 201) zur Grenze zwischen Meinungsfr­eiheit und Beleidigun­g: „Wir dürfen eine miserable Meinung voneinande­r haben und verbreiten: ein Blauäugige­r über Braunäugig­e, ein Muslim über eine Katholikin, eine Frau über Männer und ein Student über Soldaten, ( .... ) das ist in Deutschlan­d erlaubt.“

Wir dürfen also zuspitzen, übertreibe­n und polemisch sein. Unter dem Schutz der Meinungsfr­eiheit stehen irrational­e Meinungen ebenso wie emotionale Ausbrüche, und es ist verfassung­srechtlich abgesicher­t, dass man seine Meinung nicht begründen muss. Warum also alles glattschmi­rgeln und gleichscha­lten?

Politisch korrekt ist heute sehr oft populistis­ch korrekt. Walter Feucht dagegen muss nicht wiedergewä­hlt werden und kann deshalb alles sagen, was ihm passt.

Und wie er bin auch ich froh in einem Land zu leben, das uns die freie Meinungsäu­ßerung garantiert.

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