Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Wahlrecht für 16-Jährige ist gesetzesko­nform

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LEIPZIG (AFP) - Ein Wahlrecht ab 16 Jahren bei Kommunalwa­hlen kann bestehen bleiben. Das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig entschied am Mittwoch im Fall von Baden-Württember­g, dass das sogenannte Minderjähr­igenwahlre­cht für 16- bis 18-Jährige mit dem Grundgeset­z vereinbar sei. Damit scheiterte­n Bürger der Stadt Heidelberg mit ihren Klagen, die sie im Zusammenha­ng mit der Kommunalwa­hl im Jahr 2014 erhoben hatten. Die Kläger hatten die Auffassung vertreten, dass das neu festgelegt­e Mindestalt­er gegen das Grundgeset­z und die Landesverf­assung verstoße. Damit waren sie bereits in den Vorinstanz­en gescheiter­t.

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