Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Wahlrecht für 16-Jährige ist gesetzeskonform
LEIPZIG (AFP) - Ein Wahlrecht ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen kann bestehen bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Mittwoch im Fall von Baden-Württemberg, dass das sogenannte Minderjährigenwahlrecht für 16- bis 18-Jährige mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Damit scheiterten Bürger der Stadt Heidelberg mit ihren Klagen, die sie im Zusammenhang mit der Kommunalwahl im Jahr 2014 erhoben hatten. Die Kläger hatten die Auffassung vertreten, dass das neu festgelegte Mindestalter gegen das Grundgesetz und die Landesverfassung verstoße. Damit waren sie bereits in den Vorinstanzen gescheitert.