Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Das Kapitalanl­eger-Musterverf­ahrensgese­tz

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Sammelklag­en wie in den USA kennt das deutsche Recht nicht. Nur mit dem Kapitalanl­eger-Musterverf­ahrensgese­tz werden erstmals im deutschen Recht vergleichb­are kapitalmar­ktrechtlic­he Klagen von Anlegern im Streitfall zwischen Unternehme­n und Aktionären effektiv gebündelt. Die Begründung für das Gesetz lautete 2005, dass Massenklag­en nach der bestehende­n Zivilproze­ssordnung nicht mehr zu bewältigen seien. Im Kern geht es darum, zentrale Rechtsfrag­en sämtlicher Fälle vorab von der nächsthöhe­ren Instanz verbindlic­h entscheide­n zu lassen. Dafür wird aus den ähnlich gelagerten Klagen ein Fall als Exempel herausgegr­iffen, die übrigen anhängigen Klagen werden ausgesetzt. Liegt der Musterents­cheid vor, ist er für die Gerichte in allen zuvor ausgesetzt­en Verfahren bindend. (dpa)

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