Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Sammelklagen wie in den USA kennt das deutsche Recht nicht. Nur mit dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz werden erstmals im deutschen Recht vergleichbare kapitalmarktrechtliche Klagen von Anlegern im Streitfall zwischen Unternehmen und Aktionären effektiv gebündelt. Die Begründung für das Gesetz lautete 2005, dass Massenklagen nach der bestehenden Zivilprozessordnung nicht mehr zu bewältigen seien. Im Kern geht es darum, zentrale Rechtsfragen sämtlicher Fälle vorab von der nächsthöheren Instanz verbindlich entscheiden zu lassen. Dafür wird aus den ähnlich gelagerten Klagen ein Fall als Exempel herausgegriffen, die übrigen anhängigen Klagen werden ausgesetzt. Liegt der Musterentscheid vor, ist er für die Gerichte in allen zuvor ausgesetzten Verfahren bindend. (dpa)