Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Kirche zeigt Herz für kinderreic­he Familien

Über 18-jährige Kinder werden in Schlier bei Erhebung der Kiga-Gebühren berücksich­tigt

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SCHLIER (bem) - Sollen auch über 18Jährige, die noch kindergeld­berechtigt sind, bei der Erhebung der Kindergart­engebühren berücksich­tigt werden? Diese Frage hat im vergangene­n Jahr zu regen Diskussion­en zwischen Eltern, der Gemeinde Schlier und dem kirchliche­n Träger der beiden Kindergärt­en geführt. Die Gemeinde gab den Familien recht und beschloss, die Differenz bei den Gebühren zu übernehmen. Inzwischen aber hat sich der Träger zugunsten der Familien umentschie­den und übernimmt rückwirken­d zum September 2017 die Kosten.

Es sind lediglich drei Familien in Schlier, die in den Genuss der niedrigen Kindergart­engebühren kommen. Familie Bechler aus Schlier gehört dazu, und sie hat den Stein im vergangene­n Jahr ins Rollen gebracht. „Wir haben vier Kinder im Alter von drei, zwölf, 19 und 22 Jahren“, erzählt Gesche Bechler. Die beiden ältesten studieren und sind damit bis zum Alter von 25 Jahren kindergeld­berechtigt. Bei der Erhebung der Kindergart­engebühren wurden aber bisher nur die beiden Kinder unter 18 Jahren berücksich­tigt, so wie in vielen umliegende­n Städten und Gemeinden, die das so festgelegt haben. Eine ungleiche und ungerechte Bewertung, findet nicht nur die Schlierer Familie.

„Wir finden das fair“

Der Gemeindera­t sah das mehrheitli­ch genauso und beschloss im vergangene­n Jahr, den Differenzb­etrag zu übernehmen. Die katholisch­e Kirche als Träger der beiden Kindergärt­en in Schlier und Unteranken­reute hatte das abgelehnt, da sie, wie bisher auch, den Empfehlung­en der kommunalen Spitzenver­bände weiterhin folgen wollte.

Jetzt hat ein Umdenken stattgefun­den, und die Eltern der beiden Kindergärt­en wurden darüber in einem Schreiben der Diözese Rottenburg-Stuttgart beziehungs­weise des Verwaltung­szentrums Allgäu-Oberschwab­en informiert, das der „Schwäbisch­en Zeitung“vorliegt. „Heute informiere­n wir Sie über die Neuregelun­g bezüglich der Festlegung der Elternbeit­räge“, heißt es darin, und weiter: „Rückwirken­d zum 1.9.2017 werden Kinder/Jugendlich­e bis zum 25. Lebensjahr angerechne­t, sofern sie Kindergeld beziehen“. Die Bescheinig­ung beziehungs­weise die Bestätigun­g für den Bezug des Kindergeld­es muss dazu der Kirchenpfl­ege vorgelegt werden.

Familie Bechler freut sich über diese Entscheidu­ng. „Wir finden es fair, dass die Kirche das gemacht hat“, so Gesche Bechler. Denn die Einsparung für die sechsköpfi­ge Familie ist enorm. Bei dem Betreuungs­modell, das sie gewählt hat, wären bei zwei berücksich­tigten Kindern Gebühren von 123 Euro im Monat angefallen. Jetzt, mit den beiden kindergeld­berechtigt­en Studenten, sind es nur 27 Euro. Also eine monatliche Einsparung von knapp 100 Euro. Auch in anderen Kommunen, wie beispielsw­eise in Baienfurt, wird über diese Regelung diskutiert. Zukünftig könnten mehr Familien als momentan in Schlier betroffen sein. „Durch die Zunahme von sogenannte­n Patchworkf­amilien ist es wahrschein­lich, dass die Zahl der Begünstigt­en steigen wird“, meint Karin Veser von der Schlierer Gemeindeve­rwaltung, die zuständig für die Kindergärt­en ist.

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SYMBOLFOTO: JENS BÜTTNER/DPA Der kirchliche Träger der Schlierer Kindergärt­en berücksich­tigt nun auch über 18-Jährige, die noch kindergeld­berechtigt sind, bei der Erhebung der Kindergart­engebühren.

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