Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Kirche zeigt Herz für kinderreiche Familien
Über 18-jährige Kinder werden in Schlier bei Erhebung der Kiga-Gebühren berücksichtigt
SCHLIER (bem) - Sollen auch über 18Jährige, die noch kindergeldberechtigt sind, bei der Erhebung der Kindergartengebühren berücksichtigt werden? Diese Frage hat im vergangenen Jahr zu regen Diskussionen zwischen Eltern, der Gemeinde Schlier und dem kirchlichen Träger der beiden Kindergärten geführt. Die Gemeinde gab den Familien recht und beschloss, die Differenz bei den Gebühren zu übernehmen. Inzwischen aber hat sich der Träger zugunsten der Familien umentschieden und übernimmt rückwirkend zum September 2017 die Kosten.
Es sind lediglich drei Familien in Schlier, die in den Genuss der niedrigen Kindergartengebühren kommen. Familie Bechler aus Schlier gehört dazu, und sie hat den Stein im vergangenen Jahr ins Rollen gebracht. „Wir haben vier Kinder im Alter von drei, zwölf, 19 und 22 Jahren“, erzählt Gesche Bechler. Die beiden ältesten studieren und sind damit bis zum Alter von 25 Jahren kindergeldberechtigt. Bei der Erhebung der Kindergartengebühren wurden aber bisher nur die beiden Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt, so wie in vielen umliegenden Städten und Gemeinden, die das so festgelegt haben. Eine ungleiche und ungerechte Bewertung, findet nicht nur die Schlierer Familie.
„Wir finden das fair“
Der Gemeinderat sah das mehrheitlich genauso und beschloss im vergangenen Jahr, den Differenzbetrag zu übernehmen. Die katholische Kirche als Träger der beiden Kindergärten in Schlier und Unterankenreute hatte das abgelehnt, da sie, wie bisher auch, den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände weiterhin folgen wollte.
Jetzt hat ein Umdenken stattgefunden, und die Eltern der beiden Kindergärten wurden darüber in einem Schreiben der Diözese Rottenburg-Stuttgart beziehungsweise des Verwaltungszentrums Allgäu-Oberschwaben informiert, das der „Schwäbischen Zeitung“vorliegt. „Heute informieren wir Sie über die Neuregelung bezüglich der Festlegung der Elternbeiträge“, heißt es darin, und weiter: „Rückwirkend zum 1.9.2017 werden Kinder/Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr angerechnet, sofern sie Kindergeld beziehen“. Die Bescheinigung beziehungsweise die Bestätigung für den Bezug des Kindergeldes muss dazu der Kirchenpflege vorgelegt werden.
Familie Bechler freut sich über diese Entscheidung. „Wir finden es fair, dass die Kirche das gemacht hat“, so Gesche Bechler. Denn die Einsparung für die sechsköpfige Familie ist enorm. Bei dem Betreuungsmodell, das sie gewählt hat, wären bei zwei berücksichtigten Kindern Gebühren von 123 Euro im Monat angefallen. Jetzt, mit den beiden kindergeldberechtigten Studenten, sind es nur 27 Euro. Also eine monatliche Einsparung von knapp 100 Euro. Auch in anderen Kommunen, wie beispielsweise in Baienfurt, wird über diese Regelung diskutiert. Zukünftig könnten mehr Familien als momentan in Schlier betroffen sein. „Durch die Zunahme von sogenannten Patchworkfamilien ist es wahrscheinlich, dass die Zahl der Begünstigten steigen wird“, meint Karin Veser von der Schlierer Gemeindeverwaltung, die zuständig für die Kindergärten ist.