Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Land verschärft Altersfeststellung bei Flüchtlingen
Land regelt das Verfahren neu – Wer nicht mitwirkt, bekommt keinen besonderen Schutz
STUTTGART (tja) - Junge Flüchtlinge, die bei der Überprüfung ihres Alters nicht mitwirken, gelten in Baden-Württemberg künftig als Erwachsene. Das sehen Pläne vor, auf die sich Innenminister Thomas Strobl (CDU) und Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) geeinigt haben. Außerdem werden unbegleitete Minderjährige (UMA) künftig zentral registriert. Damit reagiert das Land auf Debatten, die sich unter anderem am Fall der Studentin Maria L. entzündeten. Sie wurde von einem jungen Mann ermordert, der sich als UMA ausgab. Tatsächlich aber war er deutlich älter als 18 Jahre.
STUTTGART - Wie alt ein junger Flüchtling ist, prüft in Baden-Württemberg künftig eine zentrale Stelle in Heidelberg. Bisher waren dafür die 44 örtlichen Jugendämter zuständig. Die neuen Regeln sollen helfen, das Alter der unbegleiteten Minderjährigen (UMA) schneller festzulegen und Betrug zu vermeiden. Die UMA genießen besonderen Schutz. Manche Flüchtlinge geben sich daher jünger aus, als sie sind.
Innenminister Thomas Strobl (CDU) und Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) haben sich auf Eckpunkte für ein neues Verfahren zur Altersfeststellung geeinigt. Auslöser der Debatte um die UMA war unter anderem der Mord an der Freiburger Studentin Maria. Der Täter hatte sich als UMA ausgegeben, war aber nach Einschätzung mehrerer Experten deutlich älter als 18 Jahre.
6550 unbegleitete Minderjährige
Jeder Flüchtling, der nach BadenWürttemberg gelangt und sich bei den Behörden meldet, muss sein Alter angeben. Minderjährige kommen in Obhut des örtlichen Jugendamtes. Derzeit leben in Baden-Württemberg knapp 6550 UMA. Sie genießen besonderen Schutz. So ist es viel schwieriger, Jugendliche abzuschieben. Sie genießen außerdem besondere Unterstützung.
Zu Recht, so Minister Lucha am Mittwoch: „Wir tun auch im eigenen Interesse gut daran, in die Zukunft dieser Kinder und Jugendlichen zu investieren und ihnen Unterstützung und Schutz zu gewähren.“Sie seien unverschuldet auf der Flucht, die allermeisten wollten sich hier integrieren.
An dem besonderen Status der UMA ändert sich nichts. Und auch künftig wird ein junger Flüchtling weiter vom Jugendamt jenes Kreises betreut, in dem er sich zum ersten Mal meldet. Doch die Altersfeststellung übernehmen nicht mehr wie bisher die Mitarbeiter der 44 örtlichen Behörden. Vielmehr geschieht dies bald im Ankunftszentrum des Landes in Heidelberg. Dorthin reisen dann alle UMA in Begleitung. Qualifizierte Mitarbeiter umliegender Jugendämter überprüfen sie dort. Hat ein UMA keine Papiere, führen speziell geschulte Sozialarbeiter und Dolmetscher Gespräche mit ihm. Dafür gibt es standardisierte Verfahren. So soll das Alter festgestellt werden. Das Verfahren ist nicht neu, es wird aber künftig nur noch in Heidelberg und nicht mehr in allen 44 Landkreisen angewendet.
Außerdem sollen noch am selben Tag Mitarbeiter der Ausländerbehörden die Personalien der Flüchtlinge erfassen. Sie werden in Heidelberg auch erkennungsdienstlich behandelt. Das heißt: Ihnen werden unter anderem Fingerabdrücke abgenommen. Die Polizei gleicht diese mit internationalen Datenbanken ab, etwa um Vorstrafen aus anderen Ländern einzusehen.
Danach besprechen sich Jugendund Ausländeramt. Bestehen weiter Zweifel am Alter eines Flüchtlings, können sie zum Beispiel eine Röntgenuntersuchung anordnen. Neu ist: Wer einer Untersuchung durch einen Arzt nicht zustimmt, gilt künftig in der Regel automatisch als volljährig. Damit genießt er nicht mehr den Schutz des Jugendamtes. Weitere Sanktionen muss er nicht fürchten.
Kommunen begrüßen Pläne
Die Minister Lucha und Strobl versprechen sich von dem neuen Verfahren, dass sich die Ämter rascher abstimmen und das Alter schon nach einem Tag feststeht. Einigen sich die Behörden nicht, hat das Jugendamt weiter das letzte Wort darüber, ob es einen Flüchtling in Obhut nimmt.
Vertreter von Städten und Landkreisen begrüßten die Pläne der beiden Minister. Sie seien ein guter Weg, um die Altersfeststellung zu optimieren. Das Land müsse aber die Mehrkosten tragen – etwa für die Reisen nach Heidelberg. Die Jugendämter hatten stets betont, dass das bisherige Verfahren sehr zuverlässig sei. Die Gespräche mit geschulten Mitarbeitern lieferten zuverlässige Ergebnisse. Je nach Amt wurden so zwischen 30 und 50 Prozent der vermeintlich Minderjährigen als Erwachsene eingestuft.
Röntgenuntersuchungen halten Ärzte und auch Jugendämter für unzuverlässig. Denn damit lässt sich das Alter nicht exakt festlegen. Nach Recherchen der „Schwäbischen Zeitung“ordnen viele Jugendämter daher kaum solche Untersuchungen an, etwa Ravensburg und Stuttgart. Andere Behörden – wie in Lörrach – setzen dagegen auf das Röntgen und gehen schon heute davon aus, dass jeder über 18 Jahre alt ist, der sich dem verweigert.
Wann das neue Verfahren landesweit in Kraft tritt, ist noch offen. Die Ministerien und die Kommunen müssen noch die Details klären.