Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)
Oldenburger Gericht bestätigt Kinderehe
OLDENBURG/BENTHEIM (epd) - Das Oberlandesgericht Oldenburg hat eine sogenannte Kinderehe bestätigt, da eine Aufhebung für die minderjährige Ehefrau eine besonderer Härte dargestellt hätte. Ohne die eheliche Verbindung hätte die junge Frau kein Aufenthaltsrecht gehabt, erklärte der 13. Zivilsenat des Gerichts am Donnerstag. Der damals 22-jährige Mann und die damals 16-jährige Frau hätten 2017 in Rumänien ohne Zwang geheiratet, hieß es. Der Ehemann lebte und arbeitete zu der Zeit bereits seit vier Jahren in Deutschland.