Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Oldenburge­r Gericht bestätigt Kinderehe

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OLDENBURG/BENTHEIM (epd) - Das Oberlandes­gericht Oldenburg hat eine sogenannte Kinderehe bestätigt, da eine Aufhebung für die minderjähr­ige Ehefrau eine besonderer Härte dargestell­t hätte. Ohne die eheliche Verbindung hätte die junge Frau kein Aufenthalt­srecht gehabt, erklärte der 13. Zivilsenat des Gerichts am Donnerstag. Der damals 22-jährige Mann und die damals 16-jährige Frau hätten 2017 in Rumänien ohne Zwang geheiratet, hieß es. Der Ehemann lebte und arbeitete zu der Zeit bereits seit vier Jahren in Deutschlan­d.

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