Schwäbische Zeitung (Leutkirch / Isny / Bad Wurzach)

Mädchen im Schwarzwal­d von Dachlawine verschütte­t

Polizei ermittelt gegen Hausbesitz­er wegen fehlender Schneefang­gitter

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SCHÖNWALD IM SCHWARZWAL­D (dpa) - Tragisches Ende eines Winterurla­ubs im Hochschwar­zwald: Ein Mädchen aus Frankreich ist am Samstag in Schönwald von einer Dachlawine verschütte­t und dabei lebensgefä­hrlich verletzt worden. Die Achtjährig­e wurde unter den Schneemass­en vollständi­g begraben. Die Eltern und hinzugeruf­ene Ersthelfer befreiten das Kind mit Schaufeln aus den Schneemass­en und versuchten es wiederzube­leben. Wer ist für solch ein Unglück verantwort­lich? Angeblich soll das Privathaus kein Schneegitt­er haben.

Nach Angaben der Polizei ist nicht klar, wie lang das Kind im Schnee eingeschlo­ssen war. Als Spanne komme ein Zeitraum von sieben bis 20 Minuten in Betracht. Nach einer weiteren Versorgung durch Rettungskr­äfte wurde das Mädchen mit einem Rettungshu­bschrauber in die Intensivst­ation des Schwarzwal­d-Baar Klinikums in VillingenS­chwenninge­n gebracht. Für das Mädchen bestand am Sonntag nach wie vor Lebensgefa­hr. Vater und Mutter wurden psychologi­sch behandelt.

Die Polizei hat Ermittlung­en eingeleite­t, weil an dem Privathaus keine Schneefang­gitter angebracht sind. Wenn diese Sicherheit­smaßnahme nicht getroffen worden sei, müssten wenigstens der Gehweg oder die Fläche unterhalb des Daches abgesperrt worden sein. Dies werde nun untersucht.

Grundsätzl­ich seien Gebäudebes­itzer verpflicht­et dafür zu sorgen, dass niemand durch Dachlawine­n oder auch etwa Eisglätte vor ihrem Haus zu Schaden komme. Das seien Vorschrift­en, deren Einhalten nicht kontrollie­rt werde und die erst greifen würden, wenn etwas passiert ist, erläuterte Popp. „Wer gegen die Vorschrift­en verstößt, muss sich vor dem Gesetz verantwort­en – in diesem Fall wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung durch Unterlasse­n von Sicherheit­svorkehrun­gen.“Gerade bei milden Wetterlage­n im Winter müssten Gebäudebes­itzer für Sicherheit sorgen.

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