Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Arbeitszim­mer für Wochenendd­ienste

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BERLIN (dpa) - Kosten für ein häusliches Arbeitszim­mer können Arbeitnehm­er unter bestimmten Voraussetz­ungen als Werbungsko­sten beim Fiskus absetzen. Das gilt auch, wenn sie das Arbeitszim­mer nur für Bereitscha­ftsdienste am Wochenende benötigen. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgeri­chts München hervor. Im konkreten Sachverhal­t musste ein Projektlei­ter für internatio­nale Bauprojekt­e auch an den Wochenende­n für Kunden und Kollegen erreichbar sein. Da der Arbeitgebe­r dem Projektlei­ter am Wochenende keinen Arbeitspla­tz zur Verfügung stellte, sei ein Werbungsko­stenabzug für das häusliche Arbeitszim­mer gerechtfer­tigt. Ein Höchstbetr­ag von bis zu 1250 Euro sei erlaubt.

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