Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Arbeitszimmer für Wochenenddienste
BERLIN (dpa) - Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten beim Fiskus absetzen. Das gilt auch, wenn sie das Arbeitszimmer nur für Bereitschaftsdienste am Wochenende benötigen. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts München hervor. Im konkreten Sachverhalt musste ein Projektleiter für internationale Bauprojekte auch an den Wochenenden für Kunden und Kollegen erreichbar sein. Da der Arbeitgeber dem Projektleiter am Wochenende keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellte, sei ein Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer gerechtfertigt. Ein Höchstbetrag von bis zu 1250 Euro sei erlaubt.