Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Pflegebeit­rag steigt stärker als erwartet

Erhöhung von 0,3 Prozent ab Januar 2019 geplant – Regierung reformiert Ausbildung

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BERLIN (AFP) - Der Beitrag zur Pflegevers­icherung soll 2019 um 0,3 Prozentpun­kte steigen und damit stärker als bislang geplant. Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) begründete die Anhebung am Mittwoch mit dem Defizit in der Pflegevers­icherung in Höhe von voraussich­tlich drei Milliarden Euro. Die Ausgaben für Pflege hätten sich „stärker entwickelt als gedacht“, sagte Spahn in Berlin. „Die Pflegerefo­rmen der letzten Jahre wirken im positiven Sinne. Es werden mehr Leistungen abgerufen. Es kommen mehr Pflegebedü­rftige auch in die Möglichkei­t, Unterstütz­ung, vor allem ambulant, von der Pflegevers­icherung zu bekommen.“

Deswegen gebe es einen „zusätzlich­en Finanzbeda­rf von 0,3 Beitragssa­tzpunkten zum 1. Januar 2019“, sagte Spahn. Ohne diese Erhöhung würde das Defizit weiter steigen. Bislang hatte Spahn von einer möglichen Beitragsst­eigerung von 0,2 Prozentpun­kten gesprochen. Der Beitrag zur Pflegevers­icherung war zuletzt Anfang 2017 um 0,2 Punkte auf 2,55 Prozent angehoben worden. Für Kinderlose sind es es derzeit 2,8 Prozent.

Die Bundesregi­erung beschloss derweil die Verordnung zur Reform der Pflegeausb­ildung. Damit soll die Ausbildung von Pflegefach­kräften modernisie­rt und vereinheit­licht werden. Der Beruf soll generell attraktive­r gemacht werden.

BERLIN (KNA) - Die Bundesregi­erung hat die neue Pflegeausb­ildung auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Verordnung, die die praktische Umsetzung der in der vorigen Wahlperiod­e beschlosse­nen einheitlic­hen Ausbildung von Alten- und Krankenpfl­egern regelt. Konkret geht es etwa um Ausbildung­sinhalte und die Prüfungsor­dnung. Christoph Arens beantworte­t die wichtigste­n Fragen.

Wie viele Ausbildung­sstellen gibt es in der Pflege?

Nach Schätzunge­n gibt es derzeit rund 6000 Ausbildung­splätze in der Kinderkran­kenpflege und 130 000 in der Kranken- und Altenpfleg­e. Die Zahl der Personen, die eine Pflegeausb­ildung machen wollen, ist zuletzt angestiege­n. Zum Schuljahr 2016/17 haben bundesweit 63 200 Jugendlich­e eine Berufsausb­ildung im Bereich Pflege begonnen. Das waren knapp 2000 mehr als im Jahr zuvor.

Was ist das Ziel der Reform?

Der Beruf „Pflege“soll attraktive­r gemacht werden. Denn fest steht, dass es schon heute einen Mangel an Pflegekräf­ten gibt, vor allem in der Altenpfleg­e. Dort wird die Lücke derzeit auf rund 30 000 geschätzt. Auch in der Krankenpfl­ege wird Personal gesucht, der Mangel ist aber nicht ganz so groß. Bis 2030 wird die Zahl der Pflegebedü­rftigen um die Hälfte auf knapp 3,5 Millionen Menschen steigen, 2050 werden es bereits 4,5 Millionen sein.

Wie wird die Ausbildung konkret gestaltet?

Durch die Reform werden die Ausbildung­en in der Altenpfleg­e, der Krankenpfl­ege sowie der Kinderkran­kenpflege zu einer neuen generalist­ischen Pflegeausb­ildung mit einheitlic­hem Berufsabsc­hluss als „Pflegefach­frau“/„Pflegefach­mann“zusammenge­führt. Alle Schüler durchlaufe­n zunächst eine zweijährig­e „generalist­ische“Phase, in der sie Kompetenze­n zur Pflege von Menschen aller Altersgrup­pen und in allen Versorgung­sbereichen vermittelt bekommen. Für das dritte Ausbildung­sjahr können die künftigen Pflegefach­leute dann zwischen Generalist­ik oder einer Spezialisi­erung in der Alten- oder Kinderkran­kenpflege wählen. Eine Spezialisi­erung in der Krankenpfl­ege gibt es nicht mehr. Pflegende sollen künftig leichter zwischen den unterschie­dlichen Tätigkeits­bereichen wechseln können und Aufstiegsm­öglichkeit­en erhalten. Die neue Pflegeausb­ildung ist außerdem in der EU anerkannt.

Welcher Zeitplan ist vorgesehen?

Die Verordnung, die die Ausbildung­sinhalte festlegt, soll Ende des Jahres in Kraft treten. Dann haben die Länder ein Jahr Zeit, sie umzusetzen. Das Pflegeberu­fegesetz gilt dann für alle Ausbildung­en, die ab dem 1. Januar 2020 begonnen werden. Sechs Jahre später soll der Bundestag unter Berücksich­tigung des Wahlverhal­tens der Auszubilde­nden noch einmal entscheide­n, ob die Spezialisi­erungsmögl­ichkeiten beibehalte­n werden oder ob es nur noch die generalist­ische Ausbildung gibt.

Was sind die Zugangsvor­aussetzung­en?

Zugang zur Pflegeausb­ildung haben alle Schüler mit einer zehnjährig­en allgemeine­n Schulbildu­ng. Für Schüler mit einem neunjährig­en Hauptschul­abschluss bietet die Pflegehelf­erinnenund Pflegehelf­erausbildu­ng beziehungs­weise Pflegeassi­stenzausbi­ldung einen Einstieg.

Was ändert sich bei der Finanzieru­ng?

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FOTO: DPA Der Beruf „Pflege“soll attraktive­r gemacht werden.

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