Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Erweiterung oder Neubau?
Zwei Varianten für die Aufstockung des Ladenzentrums Untere Breite in Weingarten vorgestellt
WEINGARTEN (olli) - Für die Erweiterung des Ladenzentrums Untere Breite in Weingarten gibt es aktuell zwei denkbare Varianten. Diese sind am Montag im Gemeinderat vorgestellt worden. Entweder wird das Ladenzentrum aufgestockt und erweitert (Variante 1) oder es könnte ein ganz neues Gebäude auf dem Grundstück des bestehenden Supermarktes entstehen (Variante 2).
Bei der ersten Variante würden die Gebäude auf drei Geschosse aufgestockt werden. Nord- und Südflügel könnten um fünf Meter in der Tiefe erweitert werden.Das Kopfgebäude in der Maybachstraße würde dann sogar vier Stockwerke hoch sein. Allerdings könnten bei dieser Variante die kleinteiligen Besitzverhältnisse zum Problem werden. Die 13 Grundstücke des Ladenzentrums gehören 17 Eigentümern. Durch die verschiedenen individuellen Bauabschnitte könnte das Zentrum über eine lange Dauer wenig heterogen aussehen.
Hinzu kommt die Frage der Stellplätze. Eigentlich ist pro neue Wohnung ein zusätzlicher Stellplatz erforderlich, was letztlich bis zu 22 neue Stellplätze bedeuten könnte. Da jedoch einige Eigentümer bereits signalisiert haben, dass sie lediglich ihren Wohnraum erweitern wollen, kann laut Stadt von einer geringeren Zahl an Stellplätzen ausgegangen werden.
Derweil sieht die zweite Variante einen kompletten Neubau vor. Dieser würde auf dem Grundstück des bisherigen Supermarktes entstehen. Das Erdgeschoss würde dann wieder einen Supermarkt beherbergen. In den weiteren Geschossen wären Büros oder Praxen denkbar. In diesem Fall würden die notwendigen Stellplätze mit Hilfe einer Tiefgarage geschaffen werden.
Gemein haben die beiden Varianten im Übrigen, dass die Nutzungsart im Bebauungsplan von „Allgemeines Wohngebiet“in „Besonderes Wohngebiet“abgeändert werden muss. Denn nur so sind eine höhere Dichte und geringere Abstandsflächen zulässig. Während die Varianten nur vorgestellt wurden, beschlossen die Stadträte, das städtebauliche Konzept der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes zugrunde zu legen.