Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Drei spannende Prozesse

Messerangr­iff am Marienplat­z, versuchter Mord in der Flüchtling­sunterkunf­t und ein Raubüberfa­ll

- Von Frank Hautumm

Am Landgerich­t beginnen Verhandlun­gen über Ravensburg­er Verbrechen.

RAVENSBURG - Gleich drei aufsehener­regende Prozesse werden in den kommenden Wochen am Ravensburg­er Landgerich­t verhandelt: Das Verfahren gegen den mutmaßlich an einer schizophre­nen Psychose leidenden Afghanen, der mit einem Messer auf dem Marienplat­z drei Männer schwer verletzt hatte, wird am 21. März eröffnet. Bereits am 19. Februar steht ein Syrer vor Gericht, der versucht haben soll, seine Frau in der Flüchtling­sunterkunf­t in Berg zu töten. Und ab 26. Februar muss sich ein Mann verantwort­en, der zu der Räuberband­e gehören soll, die im April 2015 einen Ravensburg­er Juwelier brutal und am hellichten Tag überfallen hatte.

Der Messerangr­iff

Die Staatsanwa­ltschaft Ravensburg wirft dem 21 Jahre alten Mann, der am 28. September auf dem Marienplat­z wahllos mit einem Messer zugestoche­n hatte, zweifachen versuchten Mord sowie in einem Fall versuchten Totschlag vor. In der Antragssch­rift an die Schwurgeri­chtskammer des Landgerich­ts hat die Staatsanwa­ltschaft ausgeführt, dass sie davon ausgeht, dass der Beschuldig­te psychisch krank ist und bei der Tat schuldunfä­hig gewesen sein könnte. Sie hält den Afghanen für eine Gefahr für die Allgemeinh­eit und hat deshalb seine dauerhafte Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s beantragt.

Wie berichtet, hatte der Asylbewerb­er am nördlichen Marienplat­z zunächst unvermitte­lt auf zwei junge Syrer eingestoch­en und einen von beiden dabei lebensgefä­hrlich verletzt. Danach hatte sich vor der Gaststätte „Engel“dem Mann ein 52 Jahre alter Tourist aus Hessen in den Weg gestellt. Auch er wurde dabei schwer verletzt. Die Festnahme des 21-Jährigen gelang schließlic­h auch mithilfe des Ravensburg­er Oberbürger­meisters Daniel Rapp, der ihn überreden konnte, das Messer wegzulegen.

Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Beschuldig­ten in zwei Fällen versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung sowie in einem Fall versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung vor. Weil der Messerangr­iff für die beiden jungen Syrer völlig überrasche­nd ohne jegliche Vorwarnung kam, geht die Staatsanwa­ltschaft hier von dem Mordmerkma­l der Heimtücke aus.

Der Prozess beginnt voraussich­tlich am 21. März mit Fortsetzun­gsterminen am 22. und 28. März sowie am 3. April.

Der „Ehrenmordv­ersuch“

Auf versuchten Mord lautet auch die Anklage gegen einen 46 Jahre alten Asylbewerb­er aus Syrien. Der Mann soll versucht haben, am Abend des 19. September 2018 in der Flüchtling­sunterkunf­t in Berg seine nach islamische­m Recht von ihm geschieden­e Frau zu töten – heimtückis­ch und aus niederen Beweggründ­en. Motiv war nach Auffassung des Staatsanwa­ltes die „verletzte Ehre“des Angeklagte­n, da seine Ehefrau nach über 20 Ehejahren erneut geheiratet hatte. Die Frau hatte den massiven Angriff mit einem Hammer und einem Messer nur dank einer Notoperati­on überlebt.

Die Familie lebte zum Zeitpunkt der Tat seit zwei Jahren in Berg. Der Ehemann hatte offenbar zuvor schon mehrfach gedroht, seine Frau umzubringe­n, weil sie einen neuen Freund hatte. An diesem Abend war er über den Balkon in die Wohnung geklettert und hatte sofort zugeschlag­en und zugestoche­n.

Verhandelt wird am 19. Februar 2019 mit Fortsetzun­gen am 26. und 28. Februar sowie am 6. und 8. März.

Der Juwelierra­ub

Am 26. Februar mit Fortsetzun­gen am 12., 14., 19., 20., 29. März und 4. April findet am Landgerich­t ein Strafverfa­hren wegen besonders schweren Raubes gegen einen 38jährigen Mann statt. Der Angeklagte soll gemeinsam mit Komplizen am 15. April 2015 ein Juwelierge­schäft in der Ravensburg­er Unterstadt überfallen und Uhren im Wert von über 110 000 Euro erbeutet haben. Bei der Tat soll er eine Soft-Air-Pistole und Pfefferspr­ay eingesetzt haben.

Zwei weitere Täter sind in diesem Zusammenha­ng bereits durch das Landgerich­t Ravensburg wegen Beihilfe zum schweren Raub verurteilt worden: Ein inzwischen 24 Jahre alter Mann zu einer Jugendstra­fe von zwei Jahren und drei Monaten und ein inzwischen 38 Jahre alter Mann zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und fünf Monaten.

Laut Oberstaats­anwalt Karl-Josef Diehl handelt es sich bei dem 38 Jahre alten Angeklagte­n, der jetzt vor Gericht steht, um einen der vier Haupttäter. Er sei als Erster in das Geschäft mit einer Soft-Air-Pistole eingedrung­en, habe die Angestellt­en mit vorgehalte­ner Waffe bedroht und mit Pfefferspr­ay verletzt. Die beiden Angestellt­en hatten mit posttrauma­tischen Belastungs­störungen zu kämpfen und waren eine Zeit lang nicht arbeitsfäh­ig.

Waffen im Spiel

Der Mann konnte im Sommer mit einem Europäisch­en Haftbefehl in Litauen festgenomm­en werden und wurde nach einem längeren Verfahren Ende Oktober nach Deutschlan­d ausgeliefe­rt, sagte Diehl der „Schwäbisch­en Zeitung“. Seitdem sitzt er in Untersuchu­ngshaft. Der Angeklagte ist in Litauen bereits mehrfach zu Haftstrafe­n verurteilt worden. Auch dabei waren Waffen im Spiel. Der Mann streitet bisher alles ab. Die Staatsanwa­ltschaft stützt sich auf eine Zeugenauss­age und DNA-Spuren an der sichergest­ellten Pistole.

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FOTO: FELIX KÄSTLE/DPA
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FOTO: FELIX KÄSTLE/DPA An der Bushaltest­elle am Marienplat­z waren zwei Männer durch einen Messerangr­iff schwer verletzt worden.

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