Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)
Kosten für Beseitigung von Tierschäden steuerlich absetzen
BERLIN (dpa) - Lassen Eigentümer Schäden durch Tiere beseitigen, entstehen dadurch oft nicht unerhebliche Kosten. Allerdings lassen sich die Kosten meist nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Es sei denn, es handelt sich um unvermeidbare Kosten. „Empfehlenswert ist, gut zu dokumentieren, dass es sich um einen außergewöhnlichen Schädlingsbefall
handelt, der auch nicht vermeidbar war“, rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Denn Kosten, die typischerweise entstehen, werden nicht als ungewöhnliche Belastung bei der Steuer anerkannt. Alternativ können Arbeitskosten, die durch Beauftragung einer Firma entstehen, auch als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich abgesetzt werden.