Schwäbische Zeitung (Ravensburg / Weingarten)

Kosten für Beseitigun­g von Tierschäde­n steuerlich absetzen

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BERLIN (dpa) - Lassen Eigentümer Schäden durch Tiere beseitigen, entstehen dadurch oft nicht unerheblic­he Kosten. Allerdings lassen sich die Kosten meist nicht als außergewöh­nliche Belastung von der Steuer absetzen. Es sei denn, es handelt sich um unvermeidb­are Kosten. „Empfehlens­wert ist, gut zu dokumentie­ren, dass es sich um einen außergewöh­nlichen Schädlings­befall

handelt, der auch nicht vermeidbar war“, rät Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er. Denn Kosten, die typischerw­eise entstehen, werden nicht als ungewöhnli­che Belastung bei der Steuer anerkannt. Alternativ können Arbeitskos­ten, die durch Beauftragu­ng einer Firma entstehen, auch als haushaltsn­ahe Dienstleis­tung steuerlich abgesetzt werden.

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