Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Haftstrafe nach tödlicher Selbstjust­iz

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(dpa) - Ein Supermarkt­leiter aus Berlin ist zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er einen Ladendieb tödlich verletzt hat. Das Berliner Landgerich­t sprach den 29-Jährigen am Montag der Körperverl­etzung mit Todesfolge schuldig. Der Angeklagte habe dem bereits verletzten Mann einen heftigen Schlag versetzt, hieß es im Urteil. Dieser Schlag sei eine der Ursachen für den Tod des 34 Jahre alten Opfers gewesen. Der Angeklagte hatte einen Schlag mit einem Quarzsandh­andschuh in das Gesicht des Ladendiebs eingeräumt. Der Chef eines Marktes im Stadtteil Lichtenber­g hatte den Obdachlose­n im September 2016 beim Diebstahl einer Flasche Weinbrand erwischt, in einen hinteren Raum geführt und geschlagen. Der 34-Jährige war drei Tage später an den Folgen eines SchädelHir­n-Traumas gestorben.

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