Schwäbische Zeitung (Riedlingen)
Erkrankung im Urlaub schriftlich bestätigen lassen
Im Urlaub krank zu werden, ist besonders ärgerlich. Immerhin verfallen diese Urlaubstage nicht. Ein Arbeitnehmer, der die Erkrankung nachweisen kann, darf die entsprechenden Tage nachholen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin. Dafür sollten sich Berufstätige in einer Arztpraxis oder im Krankenhaus eine schriftliche Bestätigung der Erkrankung geben lassen, in der auch Symptome beschrieben werden. Auch in exotischen Reiseländern sollten sie darauf bestehen. (dpa)