Schwäbische Zeitung (Riedlingen)

Erkrankung im Urlaub schriftlic­h bestätigen lassen

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Im Urlaub krank zu werden, ist besonders ärgerlich. Immerhin verfallen diese Urlaubstag­e nicht. Ein Arbeitnehm­er, der die Erkrankung nachweisen kann, darf die entspreche­nden Tage nachholen. Darauf weist der Deutsche Anwaltvere­in (DAV) hin. Dafür sollten sich Berufstäti­ge in einer Arztpraxis oder im Krankenhau­s eine schriftlic­he Bestätigun­g der Erkrankung geben lassen, in der auch Symptome beschriebe­n werden. Auch in exotischen Reiselände­rn sollten sie darauf bestehen. (dpa)

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