Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Bahn benötigt Ausgleichsfläche für Erneuerung der Eisenbahnbrücke
In Storzingen ist eine größere Baumaßnahme geplant
STETTEN AM KALTEN MARKT (sgr) Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung dem Antrag der Deutschen Bahn zugestimmt, die Durchgängigkeit der Schmeie auf einem Flurstück der Gemarkung Storzingen wiederherzustellen. Mit dem Rückbau des dortigen Stauwehrs will die Bahn eine Ausgleichsfläche ausweisen, die sie für die Erneuerung der Eisenbahnbrücke braucht. „Damit machen wir was Gutes und ein anderer bezahlt's“, sagte Bürgermeister Maik Lehn.
Die auf der Gemarkung Storzingen, Flurstück 768, stehende Eisenbahnbrücke soll in den Jahren 2018/ 19 komplett erneuert werden, jedoch muss der Eigentümer, die Deutsche Bahn, für diesen Eingriff in die Natur einen Ausgleich bringen. Dabei hat die beauftragte Ingenieursfirma bei der Stettener Verwaltung nachgefragt, ob ein Rückbau des Stauwehrs bei Storzingen möglich wäre.
Da das Bauwerk wegen „Nichtdurchlässigkeit“sowieso im „Natura 2000-Plan“bemängelt worden ist, hatte die Verwaltung im Vorfeld schon die grundsätzliche Zustimmung erteilt. Allerdings unter der Voraussetzung, dass der Vorhabenträger sich mit den Fachbehörden des Landratsamts in Verbindung setzen soll.
Sowohl das Amt als auch der Vorsitzende des Fischereivereins Storzingen haben dem zugestimmt, sodass die Wiederherstellung der ökologischen Durchlässigkeit des zwischen Storzingen und der Kläranlage liegenden Stauwehrs in der Schmeie als Ausgleich für die Sanierung der Eisenbahnbrücke durchgeführt werden kann. Dabei wird der massive Sohleverbau entfernt sowie ein Teil der Betonmauern, dafür soll eine ausreichend lange raue Rampe als Absturzsicherung und zur Wiederherstellung der Durchlässigkeit angelegt werden.
Der Übergangssteg über die Schmeie soll dagegen für Spaziergänger und Wanderer erhalten bleiben. Ausleitgräben sollen im Zuge dieser Maßnahme eventuell erneuert oder instand gesetzt werden. Diese sollen Amphibien als Feuchtflächen dienen. Lehn sagte, dass sämtliche im Zusammenhang mit der Ausgleichsmaßnahme anfallenden Kosten (Planung, Einholung der Genehmigungen, Umsetzung, Entsorgung und anderes) von der Deutschen Bahn zu tragen sind. Mit Erteilung der Zustimmung durch den Rat will der Bürgermeister diese Modalitäten mit der Deutschen Bahn vertraglich regeln.