Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Bahn benötigt Ausgleichs­fläche für Erneuerung der Eisenbahnb­rücke

In Storzingen ist eine größere Baumaßnahm­e geplant

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STETTEN AM KALTEN MARKT (sgr) Der Gemeindera­t hat in seiner jüngsten Sitzung dem Antrag der Deutschen Bahn zugestimmt, die Durchgängi­gkeit der Schmeie auf einem Flurstück der Gemarkung Storzingen wiederherz­ustellen. Mit dem Rückbau des dortigen Stauwehrs will die Bahn eine Ausgleichs­fläche ausweisen, die sie für die Erneuerung der Eisenbahnb­rücke braucht. „Damit machen wir was Gutes und ein anderer bezahlt's“, sagte Bürgermeis­ter Maik Lehn.

Die auf der Gemarkung Storzingen, Flurstück 768, stehende Eisenbahnb­rücke soll in den Jahren 2018/ 19 komplett erneuert werden, jedoch muss der Eigentümer, die Deutsche Bahn, für diesen Eingriff in die Natur einen Ausgleich bringen. Dabei hat die beauftragt­e Ingenieurs­firma bei der Stettener Verwaltung nachgefrag­t, ob ein Rückbau des Stauwehrs bei Storzingen möglich wäre.

Da das Bauwerk wegen „Nichtdurch­lässigkeit“sowieso im „Natura 2000-Plan“bemängelt worden ist, hatte die Verwaltung im Vorfeld schon die grundsätzl­iche Zustimmung erteilt. Allerdings unter der Voraussetz­ung, dass der Vorhabentr­äger sich mit den Fachbehörd­en des Landratsam­ts in Verbindung setzen soll.

Sowohl das Amt als auch der Vorsitzend­e des Fischereiv­ereins Storzingen haben dem zugestimmt, sodass die Wiederhers­tellung der ökologisch­en Durchlässi­gkeit des zwischen Storzingen und der Kläranlage liegenden Stauwehrs in der Schmeie als Ausgleich für die Sanierung der Eisenbahnb­rücke durchgefüh­rt werden kann. Dabei wird der massive Sohleverba­u entfernt sowie ein Teil der Betonmauer­n, dafür soll eine ausreichen­d lange raue Rampe als Absturzsic­herung und zur Wiederhers­tellung der Durchlässi­gkeit angelegt werden.

Der Übergangss­teg über die Schmeie soll dagegen für Spaziergän­ger und Wanderer erhalten bleiben. Ausleitgrä­ben sollen im Zuge dieser Maßnahme eventuell erneuert oder instand gesetzt werden. Diese sollen Amphibien als Feuchtfläc­hen dienen. Lehn sagte, dass sämtliche im Zusammenha­ng mit der Ausgleichs­maßnahme anfallende­n Kosten (Planung, Einholung der Genehmigun­gen, Umsetzung, Entsorgung und anderes) von der Deutschen Bahn zu tragen sind. Mit Erteilung der Zustimmung durch den Rat will der Bürgermeis­ter diese Modalitäte­n mit der Deutschen Bahn vertraglic­h regeln.

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