Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Kollegen können Bürohund nicht ablehnen

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BERLIN (dpa) - Hat der Chef zugestimmt, dürfen Mitarbeite­r ihren Hund ins Büro mitbringen. Wenn dies den Kollegen dann nicht passt, können sie es nicht mit einem Einspruch verhindern, wie der Deutsche Anwaltvere­in (DAV) erläutert. Doch was, wenn dann etwas passiert und der Hund etwa zubeißt? Dann haftet in erster Linie der Besitzer des Tieres. Unter Umständen kann allerdings der Chef belangt werden.

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