Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Eingedeutschte Formen fallen weg
Neue Rechtschreibregeln beschlossen – Mit dabei das große Eszett
MANNHEIM (KNA) - Der Buchstabe „ß“auch in Großschreibung, mehr Platz für den Bindestrich wie bei „ExKanzler“und „Co-Trainer“sowie neue Großschreibefreiheit bei der „Goldenen Hochzeit“: Der Rat für Rechtschreibung hat am Donnerstag in Mannheim erstmals seit 2011 ein neues, leicht überarbeitetes Rechtschreibregelwerk vorgelegt.
Die Änderungen setzen Empfehlungen um, die Sprachexperten in den vergangenen fünf Jahren erarbeitet haben. „Unser Regelwerk darf nicht veralten, wir führen daher kontinuierlich die Regeln behutsam der Sprachpraxis nach“, erläuterte die Geschäftsführerin des Rechtschreibrats, Kerstin Güthert. Die Änderungen konnten erst wirksam werden, nachdem die zuständigen staatlichen Stellen in Deutschland, Österreich, in der Schweiz, in Liechtenstein, Südtirol und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens zugestimmt hatten. Am längsten brauchte die Bundesrepublik, was aber auch der föderalen Struktur geschuldet ist.
Markanteste Änderung ist, dass nun das „ß“auch als Großbuchstabe erlaubt ist. Verwendet wurde der Großbuchstabe schon länger, vor allem in der Werbung. „Ein wichtiges Argument für die Neuerung ist auch die Schreibung von Eigennamen in Ausweispapieren“, so Güthert. Vielfach werden Namen in Ausweisen in Großbuchstaben geschrieben, bislang wurde dann beispielsweise Frau „Groß“unfreiwillig zu Frau „GROSS“.
In vielen gängigen Computerschriftarten ist das große „ß“bereits seit Langem hinterlegt, es muss nur über Sonderzeichenlisten oder Tastaturkombinationen eigens eingefügt werden. Unbenommen von der neuen Variantenschreibung bleibt indes beispielsweise die Schweiz: Dort wird kein „ß“verwendet.
Als neue erlaubte Variante erweitert das Regelwerk nun auch die Großschreibung von Adjektiven in festen Fügungen: So ist künftig neben der bisher allein korrekten Schreibweise „goldene Hochzeit“oder „im neuen Jahr“jeweils auch die Großschreibung „Goldene (oder Silberne, Diamantene) Hochzeit“möglich – auch im „Neuen Jahr“. „Damit heben wir auch die bisherige Ungleichbehandlung etwa im Vergleich zur schon länger möglichen Großschreibung bei ,Heilige Erstkommunion’ auf “, sagte Güthert.
Die Änderungen betreffen weiterhin die Schreibung einzelner Begriffe – vor allem sind hier Fremdwörter betroffen. So werden die bislang erlaubten eingedeutschten Schreibweisen von „Majonäse“(statt „Mayonnaise“), „Ketschup“(statt „Ketchup“) oder „Wandalismus (statt “Vandalismus„) abgeschafft. „Die Schreibweise ,Majonäse’ tauchte beispielsweise bereits in Regeln von 1941 auf, hat sich aber nie durchgesetzt, deshalb hat der Rat nun reagiert und diese Schreibung gestrichen“, so die Geschäftsführerin des Rats für deutsche Rechtschreibung.