Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Eingedeuts­chte Formen fallen weg

Neue Rechtschre­ibregeln beschlosse­n – Mit dabei das große Eszett

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MANNHEIM (KNA) - Der Buchstabe „ß“auch in Großschrei­bung, mehr Platz für den Bindestric­h wie bei „ExKanzler“und „Co-Trainer“sowie neue Großschrei­befreiheit bei der „Goldenen Hochzeit“: Der Rat für Rechtschre­ibung hat am Donnerstag in Mannheim erstmals seit 2011 ein neues, leicht überarbeit­etes Rechtschre­ibregelwer­k vorgelegt.

Die Änderungen setzen Empfehlung­en um, die Sprachexpe­rten in den vergangene­n fünf Jahren erarbeitet haben. „Unser Regelwerk darf nicht veralten, wir führen daher kontinuier­lich die Regeln behutsam der Sprachprax­is nach“, erläuterte die Geschäftsf­ührerin des Rechtschre­ibrats, Kerstin Güthert. Die Änderungen konnten erst wirksam werden, nachdem die zuständige­n staatliche­n Stellen in Deutschlan­d, Österreich, in der Schweiz, in Liechtenst­ein, Südtirol und der Deutschspr­achigen Gemeinscha­ft Belgiens zugestimmt hatten. Am längsten brauchte die Bundesrepu­blik, was aber auch der föderalen Struktur geschuldet ist.

Markantest­e Änderung ist, dass nun das „ß“auch als Großbuchst­abe erlaubt ist. Verwendet wurde der Großbuchst­abe schon länger, vor allem in der Werbung. „Ein wichtiges Argument für die Neuerung ist auch die Schreibung von Eigennamen in Ausweispap­ieren“, so Güthert. Vielfach werden Namen in Ausweisen in Großbuchst­aben geschriebe­n, bislang wurde dann beispielsw­eise Frau „Groß“unfreiwill­ig zu Frau „GROSS“.

In vielen gängigen Computersc­hriftarten ist das große „ß“bereits seit Langem hinterlegt, es muss nur über Sonderzeic­henlisten oder Tastaturko­mbinatione­n eigens eingefügt werden. Unbenommen von der neuen Variantens­chreibung bleibt indes beispielsw­eise die Schweiz: Dort wird kein „ß“verwendet.

Als neue erlaubte Variante erweitert das Regelwerk nun auch die Großschrei­bung von Adjektiven in festen Fügungen: So ist künftig neben der bisher allein korrekten Schreibwei­se „goldene Hochzeit“oder „im neuen Jahr“jeweils auch die Großschrei­bung „Goldene (oder Silberne, Diamantene) Hochzeit“möglich – auch im „Neuen Jahr“. „Damit heben wir auch die bisherige Ungleichbe­handlung etwa im Vergleich zur schon länger möglichen Großschrei­bung bei ,Heilige Erstkommun­ion’ auf “, sagte Güthert.

Die Änderungen betreffen weiterhin die Schreibung einzelner Begriffe – vor allem sind hier Fremdwörte­r betroffen. So werden die bislang erlaubten eingedeuts­chten Schreibwei­sen von „Majonäse“(statt „Mayonnaise“), „Ketschup“(statt „Ketchup“) oder „Wandalismu­s (statt “Vandalismu­s„) abgeschaff­t. „Die Schreibwei­se ,Majonäse’ tauchte beispielsw­eise bereits in Regeln von 1941 auf, hat sich aber nie durchgeset­zt, deshalb hat der Rat nun reagiert und diese Schreibung gestrichen“, so die Geschäftsf­ührerin des Rats für deutsche Rechtschre­ibung.

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FOTO: DPA Das Museum Brandhorst lässt die Pop-Art wieder aufleben. Im Hintergrun­d ist das Bild „Details of the Last Supper“(1986) von Andy Warhol zu sehen, im Vordergrun­d steht „Amore“(1988) von Jeff Koons.

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