Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
De Maizière: Gesetz zur „Ehe für alle“verfassungswidrig
BERLIN (dpa) - In der schwarzroten Regierung schwelt ein Konflikt über die vom Bundestag beschlossene „Ehe für alle“. Während Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) einer Verfassungsklage gegen die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare Erfolgschancen einräumt, hält Justizminister Heiko Maas (SPD) die von der Union verlangte Grundgesetzänderung für unnötig. Einige Unionspolitiker haben bereits angekündigt, eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Auch mehrere Rechtsexperten halten die getroffene Regelung für verfassungswidrig. Der Verfassungsrechtler Jörn Ipsen, Ex-Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes, schrieb im Berliner „Tagesspiegel“, nach der Entstehungsgeschichte des Grundgesetz-Artikels 6 sei mit der Ehe die „Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“gemeint gewesen.