Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

De Maizière: Gesetz zur „Ehe für alle“verfassung­swidrig

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BERLIN (dpa) - In der schwarzrot­en Regierung schwelt ein Konflikt über die vom Bundestag beschlosse­ne „Ehe für alle“. Während Bundesinne­nminister Thomas de Maizière (CDU) einer Verfassung­sklage gegen die Öffnung der Ehe für homosexuel­le Paare Erfolgscha­ncen einräumt, hält Justizmini­ster Heiko Maas (SPD) die von der Union verlangte Grundgeset­zänderung für unnötig. Einige Unionspoli­tiker haben bereits angekündig­t, eine Normenkont­rollklage vor dem Bundesverf­assungsger­icht zu prüfen. Auch mehrere Rechtsexpe­rten halten die getroffene Regelung für verfassung­swidrig. Der Verfassung­srechtler Jörn Ipsen, Ex-Präsident des Niedersäch­sischen Staatsgeri­chtshofes, schrieb im Berliner „Tagesspieg­el“, nach der Entstehung­sgeschicht­e des Grundgeset­z-Artikels 6 sei mit der Ehe die „Lebensgeme­inschaft von Mann und Frau“gemeint gewesen.

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