Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Vergnügungsstätten sind nicht erlaubt
SIGMARINGEN (chw) - In der Au werden drei weitere Flurstücke zum Schutz des Stadtbildes im Bereich, der direkt nordöstlich an die Altstadt mit Schloss angrenzt, in den Bebauungsplan zum Ausschluss von Vergnügungsstätten aufgenommen. die Grundstücke liegen unmittelbar an der Donau.