Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Leute
Der deutsche Sänger Herbert
Grönemeyer (61, Foto: dpa) hat im Streit mit mehreren Boulevardmedien Recht bekommen. Das Landgericht Köln untersagte es den Medien, weiter zu berichten, dass Grönemeyer am Flughafen Köln/Bonn im Dezember 2014 gegenüber zwei Fotografen gewalttätig geworden sei. Die Aussagen seien „unwahr“, entschied das Gericht. Ein Video, das im Internet verbreitet wurde, erweckt den Eindruck, Grönemeyer sei damals grundlos ausgerastet. In Wahrheit seien seine Lebensgefährtin und sein Sohn mit dabei gewesen, sagte der Sänger im Mai. Die Entscheidung richtete sich gegen den Heinrich Bauer Verlag, den Axel Springer Verlag und den Bunte Entertainment Verlag. Springer-Anwalt Jan Hegemann will eine Berufung prüfen. Er kritisierte, dass Grönemeyer Behauptungen im Zusammenhang mit dem Vorfall bekämpfe, andererseits im Gericht aber offen bedauert habe, den Fotografen mit seiner Tasche „dummerweise“nicht getroffen zu haben. (AFP/dpa)