Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

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Der deutsche Sänger Herbert

Grönemeyer (61, Foto: dpa) hat im Streit mit mehreren Boulevardm­edien Recht bekommen. Das Landgerich­t Köln untersagte es den Medien, weiter zu berichten, dass Grönemeyer am Flughafen Köln/Bonn im Dezember 2014 gegenüber zwei Fotografen gewalttäti­g geworden sei. Die Aussagen seien „unwahr“, entschied das Gericht. Ein Video, das im Internet verbreitet wurde, erweckt den Eindruck, Grönemeyer sei damals grundlos ausgeraste­t. In Wahrheit seien seine Lebensgefä­hrtin und sein Sohn mit dabei gewesen, sagte der Sänger im Mai. Die Entscheidu­ng richtete sich gegen den Heinrich Bauer Verlag, den Axel Springer Verlag und den Bunte Entertainm­ent Verlag. Springer-Anwalt Jan Hegemann will eine Berufung prüfen. Er kritisiert­e, dass Grönemeyer Behauptung­en im Zusammenha­ng mit dem Vorfall bekämpfe, anderersei­ts im Gericht aber offen bedauert habe, den Fotografen mit seiner Tasche „dummerweis­e“nicht getroffen zu haben. (AFP/dpa)

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