Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Keine Sondergebühren bei Erstattung von Flügen
LUXEMBURG (dpa) - Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte von Verbrauchern, die nach nicht angetretenen Flügen von den Airlines Geld zurückfordern. Die Luxemburger Richter erklärten es am Donnerstag für rechtens, dass in Deutschland Sondergebühren bei Anträgen auf Erstattung ausgeschlossen werden. Zudem verpflichtete der EuGH alle Fluglinien, den Anteil von Steuern, Gebühren und Zuschlägen im Flugpreis genau auszuweisen.