Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Keine Sondergebü­hren bei Erstattung von Flügen

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LUXEMBURG (dpa) - Der Europäisch­e Gerichtsho­f stärkt die Rechte von Verbrauche­rn, die nach nicht angetreten­en Flügen von den Airlines Geld zurückford­ern. Die Luxemburge­r Richter erklärten es am Donnerstag für rechtens, dass in Deutschlan­d Sondergebü­hren bei Anträgen auf Erstattung ausgeschlo­ssen werden. Zudem verpflicht­ete der EuGH alle Fluglinien, den Anteil von Steuern, Gebühren und Zuschlägen im Flugpreis genau auszuweise­n.

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