Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Nationaler Normenkont­rollrat

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Der Nationale Normenkont­rollrat (NKR) hat seit seiner Einsetzung 2006 über 4000 gesetzlich­e Regelungsv­orhaben geprüft. 2016 waren es 441, im ersten Halbjahr 2017 insgesamt 236. Nach eigener Aussage hat der NKR zwischen seiner Gründung 2006 und 2012 die Bürokratie­kosten für die Wirtschaft um zwölf Milliarden Euro gesenkt. Seit 2015 gilt die „one in one out“-Regel. Das bedeutet: Für jedes neue Gesetz oder Verordnung muss eine ältere abgeschaff­t werden. Dadurch seien weitere 1,4 Milliarden an Kosten für die Wirtschaft eingespart worden. Zwischen 2011, als der Auftrag des NKR ausgeweite­t wurde, und 2016 hatte das Gremium in 16 Prozent aller Prüfungen Beanstandu­ngen. „Ziel des Normenkont­rollrates ist es nicht, etwas zu beanstande­n“, erklärt eine NKR-Sprecherin. „Vielmehr versuchen wir, bevor der Gesetzentw­urf ins Kabinett kommt, strittige Punkte mit den Ressorts auszuräume­n.“(kab)

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